Bundeskriminalamt warnt vor betrügerischen Mails an Firmen

Wien (APA) - Das Bundeskriminalamt (BK) warnt vor betrügerischen E-Mails an Firmen. Darin werden Abteilungen wie etwa die Buchhaltung schein...

Wien (APA) - Das Bundeskriminalamt (BK) warnt vor betrügerischen E-Mails an Firmen. Darin werden Abteilungen wie etwa die Buchhaltung scheinbar durch den Geschäftsführer oder Vorstand aufgefordert, rasch unerwartet notwendig gewordenen Zahlungen zu tätigen.

„Die E-Mails enthalten die korrekten Namen der berechtigten Geschäftsführer oder Vorstände. Um nicht sofort Misstrauen zu wecken, wird um Rückantwort und Bekanntgabe der monetären Bedeckung per E-Mail ersucht. Tatsächlich sind die Antwortadressen aber manipuliert und die Antworten gehen direkt an die Täter“, erläuterte das BK am Mittwoch in einer Presseinformation.

Zusätzlich werde Zeitdruck suggeriert, der ein rasches Antworten und damit Fehleranfälligkeit bewirken soll. Bei den angeforderten Zahlungen handle es sich meist um nicht ungewöhnliche Beträge in der Höhe von mehreren tausend Euro.

An Infos über firmeninterne Strukturen und Chefs, deren Namen benützt werden, gelangen die Täter durch Ausspionieren von Mitarbeitern, ohne dass den Betroffenen das bewusst ist. „Gängige Vorgehensweisen sind Anrufe beim Empfang oder in einem Vorzimmer als angeblich eigene Mitarbeiterin oder Mitarbeiter oder als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Service-Unternehmens“, erklärte das BK. Schutz vor derartigen Angriffen bieten klare Regeln und Anweisungen an Mitarbeiter. Schon ein Rückruf zur Kontrolle kann Klarheit bringen.

Tipps des Bundeskriminalamtes:

- Schenken Sie Zahlungsanweisungen per E-Mail zusätzliche Aufmerksamkeit, selbst wenn sie über das interne Firmennetz versendet werden.

- Achten Sie darauf, ob der im Feld Empfänger angezeigte Name auch zu der „dahinter“ befindlichen Mail-Adresse gehört. Bei zahlreichen E-Mail-Programmen genügt es, wenn Sie den Mauszeiger über dem angezeigten Namen parken. Danach werden Ihnen die Eigenschaften wie Name und Adresse angezeigt.

- Beachten Sie jeweils die Form und Schreibweise in solchen Anweisungen: schlechte Autoübersetzungen und Rechtschreibfehler sind zumeist ein gutes Indiz für Betrugsfälle.

- Informieren Sie Ihre Mitarbeiter, insbesondere wenn diese mit Zahlungs- und Buchungsaufgaben betraut sind, über diese Art der Betrugsmöglichkeit.

- Weisen Sie Ihre Mitarbeiter an, beim geringsten Verdacht unbedingt persönlich oder telefonisch mit dem Auftraggeber Rücksprache zu halten.

- Sind Sie Betroffener und haben die Überweisung bereits veranlasst, dann halten Sie Rücksprache mit Ihrem Bankinstitut und erörtern Sie die Möglichkeit einer Rückbuchung.

- Wenn Sie geschädigt wurden, erstatten Sie bitte umgehend Anzeige auf einer Polizeiinspektion.