Schweizer Regierung verschärft Eigenmittelerfordernis für Großbanken
Bern (APA/sda) - Die Schweizer Regierung will die Anforderungen für systemrelevante Banken verschärfen. Damit soll verhindert werden, dass d...
Bern (APA/sda) - Die Schweizer Regierung will die Anforderungen für systemrelevante Banken verschärfen. Damit soll verhindert werden, dass der Staat bei einer Finanzkrise einspringen muss. Die ungewichtete Eigenkapitalquote (Leverage Ratio) für Großbanken wird von 3,1 auf 5 Prozent erhöht.
Am Mittwoch hat der Bundesrat, die Schweizer Regierung, die Eckwerte für eine entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet und das Finanzministerium (EFD) beauftragt, die Details zu den neuen „Too-big-to-fail“-Bestimmungen auszuarbeiten und eine Anhörung durchzuführen.
Die Banken müssen die neuen Anforderungen bis Ende 2019 erfüllen. Durch die Maßnahmen werde sich die Widerstandsfähigkeit der systemrelevanten Banken weiter erhöhen, schreibt das Finanzministerium in einer Mitteilung. Laut der Finanzmarktaufsicht (FINMA) beträgt die Leverage Ratio der UBS gegenwärtig 3,6 Prozent und jene von Credit Suisse 3,7 Prozent.
Die Leverage Ratio soll den Bankensektor vor einer übermäßigen Verschuldung bewahren. Sie setzt die ungewichtete Bilanzsumme ins Verhältnis zum regulatorischen Eigenkapital.
Der Bundesrat hatte im Februar angekündigt, die Bestimmungen zu verschärfen. Dabei stützte er sich auch auf die Empfehlungen der Expertengruppe unter Leitung von Professor Aymo Brunetti. Minimallösungen genügten nicht, hielt der Bundesrat fest.
Die Schweiz stehe vor einer besonderen Herausforderung, weil sie im internationalen Vergleich und im Verhältnis zur Größe des Landes sehr große Banken beheimate. Dies rechtfertige Maßnahmen, die über den internationalen Durchschnitt hinausgingen. Der internationale Minimalstandard für alle Banken liege bei 3 Prozent, die künftigen Anforderungen in den USA für systemrelevante Banken bei 5 bis 6 Prozent.
Die Banken hatten sich in der Folge dafür stark gemacht, dass die Schweiz sich nicht an den US-Regeln orientiert. Als Medien vor rund einer Woche über eine mögliche Erhöhung auf 5 Prozent berichteten, gab der Aktienkurs von UBS und CS nach.
Die nun vom Bundesrat beschlossenen Maßnahmen hat eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Finanzministeriums mit Vertretern der Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) erarbeitet.
Durch die Erfüllung von sogenannten Going-concern-Anforderungen sollen systemrelevante Banken über ausreichend Kapital zur Weiterführung ihrer Dienstleistungen verfügen, so dass sie auch in einer Stresssituation weder einer staatlichen Unterstützung bedürfen, noch saniert werden müssen. Zusätzlich müssen sie sogenanntes Gone-concern-Kapital halten.
Die Going-concern-Anforderungen bestehen aus einer Grundanforderung für alle systemrelevanten Banken sowie aus einer zusätzlichen Komponente je nach Grad der Systemrelevanz. Neben der UBS und der CS zählen auch die Zürcher Kantonalbank, die Postfinance und Raiffeisen zu den systemrelevanten Banken.
Die Grundanforderung für die Leverage Ratio beträgt 4,5 Prozent und für die risikogewichteten Aktiven 12,9 Prozent. Bei den beiden Großbanken führt dies zu Going-Concern-Anforderungen von insgesamt 5 Prozent für die Leverage Ratio und 14,3 Prozent bei den risikogewichteten Aktiven. Heute betragen die Going-Concern-Anforderungen 3,1 Prozent für die Leverage Ratio und 13 Prozent bei den risikogewichteten Aktiven.
Ergänzend müssen international tätige systemrelevante Banken zusätzliches Kapital halten, um ihre Sanierung zu gewährleisten oder die systemrelevanten Funktionen in einer funktionsfähigen Einheit weiterzuführen und die anderen Einheiten ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel abzuwickeln (Gone Concern).