RH kritisiert Kontrolle der Auszahlung von EU-Sozialgeldern
Wien (APA) - Der Rechnungshof kritisiert das Sozialministerium für die Einrichtung einer Prüfbehörde zur Kontrolle der Auszahlung von EU-Soz...
Wien (APA) - Der Rechnungshof kritisiert das Sozialministerium für die Einrichtung einer Prüfbehörde zur Kontrolle der Auszahlung von EU-Sozialgeldern. In einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht werfen die Prüfer dem Sozialministerium vor, eine effiziente Neuausrichtung der Prüfbehörde verabsäumt zu haben.
Das Sozialressort habe im Jahr 2011 mit hohem Aufwand die Prüfbehörde des Programms „Beschäftigung Österreich 2007-2013“ reorganisiert. Das Volumen betrug von 2007 bis 2013 rund eine Milliarde Euro, davon 470 Millionen aus dem Europäischen Sozialfonds ESF). Grund dafür war, dass die Europäische Kommission im Herbst 2010 schwere Mängel in der Verwaltung und Kontrolle des Programms festgestellt hatte - etwa Prüfungsrückstände sowie eine ungenügende Überwachung von delegierten Prüfaufgaben - und in der Folge die ESF-Zahlungen für ein Jahr stoppte. Um einen Programmstillstand und ESF-Mittelverfall zu vermeiden, leisteten programmumsetzende Stellen des Bundes und der Länder Zwischenfinanzierungen von rd. 70 Mio. Eurp aus nationalen Budgets. Die Auszahlungen für Zwecke der Prüfbehörde beliefen sich im Zeitraum 2009 bis 2014 auf insgesamt rund 5,8 Mio. Euro, davon etwa drei Mio. Euro für Entgelte externer Dienstleister.
Die Organisation der Prüfbehörde beruhte ab 2013 de facto zur Gänze auf extern zugekauften operativen Prüfungsleistungen, deren Qualität - wegen der Letztverantwortung und Haftung des Sozialministeriums für die ESF-Mittel - durch verwaltungseigenes Personal überwacht wurde. Der Wettbewerb der Anbieter habe keine Kostenvorteile für das Ministerium bewirkt, weil die Tagsätze externer Dienstleister um bis zu 200 Prozent über jenen vergleichbar qualifizierter Verwaltungsbediensteter gelegen seien, stellt der RH fest. Darüber hinaus hätten für das Ressort neben hoher Abhängigkeit von externem Know-how- und Kapazitätsaufbau auch Kostenrisiken sowie die Gefahr eines Verlusts an Steuerungskompetenz bestanden.
Das Sozialministerium „verabsäumte es, die Struktur der ESF-Umsetzung in Österreich - mit 21 zwischengeschalteten Stellen und 19 nachgeordneten bzw. regionalen Einrichtungen sowie externen Dienstleistern - im Hinblick auf Kosten und Fehlerrisiken strategisch neu auszurichten“, kritisiert der RH. Für die Programmperiode 2014-2020 habe das Ressort punktuell zweckmäßige Verbesserungen, z.B. die Anwendung von Pauschalen sowie eine Standardisierung der Verfahren und des Formularwesens geplant. „Die beabsichtigte Einführung von Pauschalen scheiterte vorerst an der nicht zeitgerechten Vorbereitung und fehlenden BMAKS-internen Abstimmung. Weitere Maßnahmen zur Vereinfachung der ESF-Umsetzung gerieten u.a. mangels geeigneter Projektorganisation in Verzug“, stellten die Prüfer fest.