Haiminger Baugründe im Visier des Umweltanwalts
Bürgermeister Leitner hat kein Verständnis für den Einspruch: „Der Umweltanwalt schlägt vor, dass wir im Ortolan-Schutzgebiet bauen.“
Von Alexander Paschinger
Haiming –Dass die Tiroler Umweltanwaltschaft Beschwerde gegen die forst- und naturschutzrechtliche Bewilligung für die Siedlungserweiterung „Winkling“ erhob, wundert Bürgermeister Josef Leitner prinzipiell nicht. Die Kritikpunkte kann Leitner aber nicht ganz nachvollziehen. Er wartet nun auf die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtshofes.
Der Umweltanwalt hatte Ende September seine Beschwerde eingebracht. „Aus forstfachlicher Sicht ist das beantragte Rodungsvorhaben nicht vertretbar“, heißt es. Es geht um etwa 18.500 m² neuen Siedlungsgrund im Forchet. „Das naturkundliche Gutachten stellte ebenfalls nachhaltige, irreversible Beeinträchtigungen fest“, fährt die Umweltanwaltschaft fort. Trotzdem habe die BH Imst beide Bewilligungen erteilt, „wobei sie sich im Wesentlichen auf die Notwendigkeit der Baulandschaffung und dabei insbesondere auf eine Liste von 120 Bauplatzwerbern zur Begründung des öffentlichen Interesses stützte“, heißt es in der Beschwerde.
Die Behörde kritisiert allgemein ein „mangelhaftes Verfahren“. So sei etwa der Ist-Zustand der vorhandenen Baulandreserven nicht ermittelt worden. Neben dem schichtenreichen Föhrenwald, den vielen Eiben und Orchideenarten komme außerdem der „Ziegenmelker“ vor. Für diesen möglichen Brutvogel brauche es ein ornithologisches Gutachten. Angesichts der nachhaltigen und irreversiblen Zerstörung der Flächen würden Pflanzen- und Tierarten ihre Lebensgrundlage verlieren und der Wald seine Funktion als Naherholungsgebiet verlieren. Die Interessenabwägung ist für den Umweltanwalt daher nicht nachvollziehbar.
Auch hält die Behörde entgegen, dass in der Gemeinde Haiming 20 Hektar gewidmetes Bauland vorhanden sei. Im Zusammenhang mit der Alternativenprüfung heißt es: „Des Weiteren ergibt sich aus der Begründung nicht, ob auch allfällige landwirtschaftlich genutzte Flächen, die möglicherweise aus naturschutzrechtlicher Sicht weniger wertvoll sind, als Alternativen geprüft wurden. Diesbezüglich sei auf die großen landwirtschaftlichen Flächen im Osten des Gemeindegebietes verwiesen.“
Diese Passage lässt Leitners Emotionen hochkochen: „An dieser Stelle erkennt man, was die fachlichen Einwände wert sind.“ Denn genau diese Flächen östlich von Haiming „sind das Schutzgebiet des Ortolans“. Schon seit Langem ist dieser in Österreich seltene Brutvogel ein strittiges Thema in Bezug auf Bodennutzung und Schutzgebiet.
„Dass wir es hier mit schützenswerten Tieren und Pflanzen zu tun haben, wissen wir schon lange“, sagt der Bürgermeister. „Aber bei solchen Dingen wie etwa beim öffentlichen Interesse liegt der Umweltanwalt weit daneben.“ Vor allem aber in Hinblick auf das Schutzgebiet des Ortolans würden sich „die fachlichen Einwände entwerten“.