RH rät Verkehrsminister zu Rückführung von Kernaufgaben aus der SCHIG

Wien (APA) - Der Rechnungshof kritisiert die in den Jahren 2005 bis 2014 gestiegenen Aufgabenauslagerungen an die Schieneninfrastruktur-Dien...

Wien (APA) - Der Rechnungshof kritisiert die in den Jahren 2005 bis 2014 gestiegenen Aufgabenauslagerungen an die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft (SCHIG). Die SCHIG habe sukzessive Kernaufgaben des Verkehrsministeriums übernommen, und das Ministerium habe damit auch Einsparungsziele des Bundes konterkariert. Der RH empfiehlt zu prüfen, ob die Rückführung von Kernaufgaben möglich ist.

Die an die SCHIG übertragenen Aufgaben hätten grundsätzlich von Mitarbeitern des Verkehrsministeriums wahrgenommen werden können, so der RH in seinem aktuellen Prüfungsbericht. Das Einsparungsziel des Bundes sei konterkariert worden, als die einzusparenden Personalausgaben durch Ausgaben an ausgegliederte bzw. externe Unternehmen ersetzt wurden. Damit war die Transparenz des Personalplans beeinträchtigt, und der Personalplan des Bundes habe seine Steuerungsfunktion verloren, so der RH.

Zur Stellungnahme des Verkehrsministeriums, dass bei einer Aufgabenauslagerung stets die Pro- und Kontra-Argumente abgewogen wurden, entgegnete der RH, dass dazu keine Unterlagen vorgelegt worden seien, die dies dokumentierten, und blieb bei seiner Empfehlung.

Das Verkehrsministerium finanzierte die SCHIG im Prüfungszeitraum 2005 bis 2014 jährlich mit rund 5,28 Mio. Euro, was 79 Prozent des gesamten Aufwandes der SCHIG entsprach. Die SCHIG hatte 61 Mitarbeiter. Während die Zahl der Mitarbeiter um rund 6 Prozent sank, stieg der Personalaufwand in diesem Zeitraum um rund 8 Prozent.

Hauptverantwortlich dafür war laut RH-Bericht, dass die Normkosten für „Experten, fachliche Leiter und Abteilungsleiter“ in der SCHIG - entgegen den strategischen Vorgaben des Eigentümers - um rund 21 Prozent über jenen des öffentlichen Dienstes lagen. Der RH kritisiert, dass rund 27 Prozent der SCHIG-Mitarbeiter in dieser Funktionsgruppe beschäftigt waren und dass der Anteil der Kosten für administrative Tätigkeiten (Overhead) an den gesamten Personalkosten mit rund 30 Prozent sehr hoch war. Zudem kaufte die SCHIG externe Leistungen um 1,6 Mio. Euro zu. Die Mitarbeiterfluktuation betrug 24 Prozent,

Die „Benannte Stelle“ der SCHIG, zur Interoperationalitätsprüfung von Eisenbahnprojekten, konnte die Umsatzziele bis zum Jahr 2012 in keinem Jahr erfüllen, die kumulierten Verluste von rund 1,5 Mio. Euro trug das Verkehrsministerium, so der RH.

Weiters kritisiert der RH, dass durch die Übertragung von Aufgaben der öffentlichen Hand - in diesem Fall an die SCHIG - und durch die Beschränkung des Interpellationsrechts bei solchen Unternehmen die parlamentarische Kontrolle eingeschränkt wäre.

Kritisch merkte der RH unter anderem auch an, dass das Verkehrsministerium bis 2012 über keine „schriftliche“ Eigentümerstrategie für die SCHIG verfügte, und die strategischen Vorgaben ab 2012 „zum Teil wenig ambitioniert waren“. Der RH empfiehlt, die Eigentümerstrategie weiterzuentwickeln. Zur vom Verkehrsministerium ins Treffen geführten Wahrung der Eigentümerinteressen durch den Aufsichtsrat meinte der RH, dass dem Aufsichtsrat primär die Kontrolle der Geschäftsführung zukomme. Vom acht- bis neunköpfigen SCHIG-Aufsichtsrat kamen drei bis vier Personen aus dem Ministerium.