Zillertal

Wenn Widmungen leichter sind als der Kauf einer Säge

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Planungsverbandsobmann Hansjörg Jäger kritisiert den „leichtfertigen Umgang“ mit der Raumordnung in den Zillertaler Gemeinden.

Von Angela Dähling

Ried, Kaltenbach –„Über den Kauf einer Motorsäge wird im Gemeinderat eine halbe Stunde debattiert und raumordnerische Beschlüsse werden in fünf Minuten gefasst. Und warum? Weil sich die Mandatare oft nicht auskennen, aber, statt nachzufragen, lieber ahnungslos die Hand heben“, wird der Zillertaler Planungsverbandsobmann und Rieder Bürgermeister Hansjörg Jäger deutlich. Immer wieder kritisiert er, wie leichtfertig Grundstücke gewidmet werden und wie wenig die Möglichkeiten der Vertragsraumordnung ausgeschöpft würden. Jäger: „Dabei ist die Raumordnung die wichtigste Aufgabe der Gemeinde.“

Weil derzeit landauf, landab an der Fortsetzung der Raumordnungskonzepte gearbeitet wird, warnt Jäger vor Vorratswidmungen. Richtig wären stattdessen Vertragswidmungen. „Auch hier muss noch viel schärfer vorgegangen werden“, ist Jäger überzeugt und kritisiert die zahlreichen Widmungen für neue Wohnanlagen. „Da heißt es zwar im Vorfeld, es gebe 30 Bewerber für 24 geplante Wohnungen. Dann wird gebaut und nur fünf werden bezogen. Den Rest macht der Wohnbauträger dann voll, mit wem er will“, nennt Jäger Beispiele. Seiner Meinung nach sollte erst mit dem Bau begonnen werden dürfen, wenn mindestens zwei Drittel der Wohnungen verkauft sind.

Auch bei Grundstückswidmungen für „weichende Kinder“ fordert Jäger Verschärfungen. „Die Vertragsraumordnung ermöglicht es, die Widmung etwa an ein 30 Jahre langes Vorkaufsrecht für die Gemeinde zu knüpfen“, nennt er Beispiele, Grundstücksspekulationen vorzubeugen. In seiner eigenen Gemeinde sei eine Bauparzelle zwölf Jahre lang nicht bebaut worden. Die Gemeinde habe daher das Grundstück zurückgekauft – ohne Gewinn für den Vorbesitzer.

In Hart sei einem Bauern indes per Vertragswidmung ein äußerst günstiger Verkaufspreis vorgeschrieben worden, damit für Einheimische Wohnraum geschaffen wird. Von den Käufern hätten dann aber zwei ihr Grundstück um mehr als den dreifachen Preis weiterverkauft. „Das kann ich mir nicht gut vorstellen“, will BM Alois Eberharter Jägers Schilderung weder dementieren noch bestätigen. Der Harter Bürgermeister fragt sich aber, ob so manche Vertragsraumordnung rechtlich überhaupt hält. In Kaltenbach hat die Gemeinde einem Bauern 4000 Quadratmeter Grund in Hanglage am Emberg per Vertragsraumordnung gewidmet. Über Vertragsdetails will BM Klaus Gasteiger aus Datenschutzgründen nichts sagen. Nur so viel: Widmungsbedingung war, dass das Area­l zu einem wohnbauförderungswürdigen Preis verkauft wird und sich der Bauer an der Erschließung (Wasser/Kanal) der Siedlung finanziell beteiligt.

Inzwischen stehen vier großzügige Einfamilienhäuser an dem Hang und ein Rohbau der Neuen Heimat mit zwölf wohnbaugeförderten Eigentumswohnungen in Passivhausbauweise zum Preis von 3190 €/m² (zzgl. Stellplatz). Verkauft sind bisher lediglich ein Drittel. Für die Neue Heimat kein gutes Geschäft.

Eine Bedarfserhebung gab es nicht. „Dafür hat man ein Gefühl“, sagt Gasteiger. Der Dorfchef bleibt gelassen. Es gebe genug Einheimische, die auf der Suche nach Eigentumswohnungen seien und diese erst kaufen würden, wenn zumindest der Rohbau stehe. „Die Vergabe der Wohnungen obliegt der Gemeinde und wir schauen, dass Menschen aus dem Bezirk dort hineinkommen“, sagt der Gemeindechef. Und dass er alles wieder so machen würde. Gasteiger: „Es ist die Kernaufgabe der Gemeinde, den Zuzug zu regeln.“

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