„Gemeinnützigkeitspaket“ soll Stiftungen und Spenden erleichtern

Wien (APA) - Mit ihrem „Gemeinnützigkeitspaket“ will die Regierung gemeinnütziges Stiften und Spenden erleichtern. Die Regelungen sollen meh...

Wien (APA) - Mit ihrem „Gemeinnützigkeitspaket“ will die Regierung gemeinnütziges Stiften und Spenden erleichtern. Die Regelungen sollen mehr privates Geld in die Kassen von Hochschulen, Forschungs-, Sozial- und Kultureinrichtungen spülen. Aufgrund der Rahmenbedingungen blieben solche Zuwendungen bisher auf „peinlichem Niveau“, das es zu heben gelte, so Wissenschaftsstaatssekretär Harald Mahrer (ÖVP).

Angesichts der Tatsache, dass gemeinnützige Stiftungen in Deutschland jährlich etwa 15 und in der Schweiz rund 1,2 Mrd. Euro ausschütten, nehmen sich die Zahlen für Österreich mit geschätzten 20 bis 25 Mio. Euro sehr bescheiden aus. Das erklärte Mahrer bei einem Hintergrundgespräch zu den am Donnerstag in Begutachtung gehenden Gesetzesvorlagen in Wien. In Deutschland und der Schweiz hat dieser Bereich eine lange Tradition. Tausende Stiftungen tragen dort oft maßgeblich zur Finanzierung von Forschungsprojekten bei, vergeben Stipendien oder unterstützen Kulturinitiativen.

Hierzulande würden vor allem Universitäten, Wissenschafts- und Kultureinrichtungen oder NGOs immer wieder über hohe rechtliche Hürden klagen, gleiches gelte für potenzielle Stifter und Spender, die sich auch daran stießen, einen Teil ihrer Zuwendung an den Fiskus abliefern zu müssen. Aber: „Am Ende wird nun alles gut“, so Mahrer, der hofft, dass Österreich langfristig ein ähnliches Niveau wie die Schweiz erreicht. Die Veränderungen seien dringend notwendig, denn gerade der Hochschulbereich würde von privaten Geldquellen profitieren und unabhängiger werden. Immerhin finanziere die öffentliche Hand die heimischen Unis zu 88 Prozent. Im internationalen Vergleich seien es im Schnitt nur etwa 70 Prozent.

Als zentrale Maßnahme sind nun Erleichterungen bei Stiftungsgründungen geplant, die ähnlich einfach wie eine Vereinsgründung ablaufen sollen. Hier habe man sich stark an Modellen aus Deutschland und der Schweiz orientiert. In Zukunft sollte „alles sehr schnell gehen“, so der Staatssekretär. Nach der Verfassung des Stiftungsstatuts und dem „Ja“ der Behörde könne die Stiftung innerhalb von sechs Wochen aktiv werden.

Bei Immobilien- oder Grundstücksspenden an gemeinnützige Einrichtungen entfällt die Grunderwerbssteuer und Gebühren. Diese Kosten hätten viele Immobilienbesitzer bisher vor Übertragungen abgehalten, so Mahrer, der auch auf den Wegfall der Steuer auf Testament-Spenden hinwies. Spenden in den Vermögensstock gemeinnütziger Stiftungen sind bis zu einer Höhe von zehn Prozent der Jahreseinkünfte des Spenders und im Umfang von höchstens 500.000 Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren steuerlich absetzbar.

Zuwendungen an Kunst- und Kultureinrichtungen sollen ebenfalls leichter steuerlich geltend gemacht werden. Die Begünstigung wird auf alle Institutionen ausgeweitet, die eine Bundes- oder Landesförderungen erhalten. Eine solche Förderung gilt zukünftig als Qualitätsnachweis. Gleichzeitig werde über diesen Umweg ersichtlich, wer eigentlich Fördermittel von den Ländern erhält. Das wertete Mahrer als „Schritt zur Fördertransparenz“.

Er habe jedenfalls den Eindruck, dass in Österreich „viel Potenzial brach liegt“. Genaue Prognosen darüber, wie und mit welcher Geschwindigkeit sich der Sektor nun entwickeln wird, könne man aber noch nicht abgeben. Im kommenden Jahr müssten die in einem „aufwendigen Abstimmungsprozess“ erarbeiteten umfassenden Gesetzesänderungen einmal ankommen und beispielsweise Unis ihre darauf aufbauenden Stiftungs- und Fundraisingmodelle auf den Weg bringen. Für 2017 habe das Finanzministerium einen Steuerabgang von ungefähr 50 Mio. Euro durch die neuen Regelungen berechnet.

Die Novellen betreffen insgesamt sieben Gesetzesmaterien darunter etwa das Bundesstiftungs- und Fondsgesetz, das Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Grunderwerbsteuergesetz oder auch die Bundesabgabenordnung. Die Begutachtungsfrist endet am 12. November.