Basler Kantonalbank - Berufsverbot für ehemaligen Banker
St. Gallen (APA/sda) - Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat ein von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) ausgesprochenes Berufsverbot gegen...
St. Gallen (APA/sda) - Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat ein von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) ausgesprochenes Berufsverbot gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Basler Kantonalbank (BKB) bestätigt. Der Mann war im Private Banking in Zürich tätig und als Teamleiter und Kundenberater für die betrügerische Vermögensverwalterin ASE Investment zuständig.
Das Berufsverbot gilt für fünf Jahre. In dieser Zeit darf der Betroffene keiner leitenden Tätigkeit im Finanzmarktbereich nachgehen. Zudem muss er die Verfahrenskosten der FINMA von 28.000 Franken (25.773 Euro) tragen.
Das Bundesverwaltungsgericht hält in seinem am Donnerstag publizierten Urteil fest, dass der Mann gegen verschiedene rechtliche Bestimmungen und Standesregeln verstoßen hat.
Obwohl ihm hätte auffallen müssen, dass das Geschäftsgebaren der ASE ungewöhnlich war, habe er keine Abklärungen getroffen. Auch habe er seine Mitarbeiter nicht entsprechend instruiert und seine Vorgesetzten nicht informiert.
Die im aargauischen Fricktal ansässige Vermögensverwalterin ASE Investment hatte Anleger mit Renditeversprechen von bis zu 18 Prozent angelockt. Die BKB war Depotbank der Firma, und zahlreiche Kunden des staatlichen Instituts investierten Geld bei der ASE.
Der Anlagebetrug flog auf, nachdem die BKB von einem Kunden auf Unstimmigkeiten in einzelnen Kontoauszügen hingewiesen worden war. Die Bank reichte Strafanzeige gegen die ASE wegen Urkundenfälschung ein.
Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.