Deutsches Kartellamt verhängt hohe Geldbuße gegen Matratzenhersteller

Bonn (APA/AFP) - Das deutsche Bundeskartellamt hat eine Geldstrafe in Höhe von 15,5 Mio. Euro gegen den Matratzenhersteller Tempur verhängt,...

Bonn (APA/AFP) - Das deutsche Bundeskartellamt hat eine Geldstrafe in Höhe von 15,5 Mio. Euro gegen den Matratzenhersteller Tempur verhängt, weil dieser bei Händlern seine Preise durchsetzen wollte.

Von August 2005 bis Juli 2011 habe das Unternehmen mit seinen Händlern vereinbart, dass verschiedene Matratzen im Laden und im Internet „grundsätzlich nur zu den von Tempur vorgegebenen Preisempfehlungen angeboten werden“, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Hersteller dürften Händlern zwar Preisempfehlungen geben. „Diese müssen aber unverbindlich sein“, sonst könne kein echter Wettbewerb entstehen.

Laut Kartellamt setzte Tempur auf verschiedene Weise seine Preisempfehlung durch. Geschäfte, die Tempur-Matratzen im Angebot hatten, versuchte der Hersteller dazu zu bewegen, diese Produkte von Rabattaktionen ausdrücklich auszunehmen. Online-Händler wurden bei einer Abweichung von mehr als fünf Prozent unter der Preisempfehlung kontaktiert. Unterschritten sie mehrfach die Mindestpreise, seien sie verzögert oder in einigen Fällen auch gar nicht mehr beliefert worden. Auch sei Händlern verboten worden, den Markennamen für Online-Werbung über die Google-Suche zu verwenden.

Das Verfahren des Bundeskartellamts war durch Beschwerden aus dem Markt auf den Weg gebracht worden. Auch gegen andere Hersteller wurden wegen einer ähnlichen Preisbindung bereits Geldbußen verhängt. Tempur arbeitete mit dem Kartellamt zusammen, beide einigten sich „einvernehmlich“ darauf, das Verfahren zu beenden. Gegen das Bußgeld kann Tempur noch Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.