Deutsche Sportwettenregelung kommt vor EU-Gericht unter Druck

Luxemburg (APA) - Die deutsche Regelung für Sportwetten kommt vor dem Europäischen Gerichtshof unter Druck. Der Generalanwalt des Gerichtsho...

Luxemburg (APA) - Die deutsche Regelung für Sportwetten kommt vor dem Europäischen Gerichtshof unter Druck. Der Generalanwalt des Gerichtshofs erklärte am Donnerstag, die EU-Dienstleistungsfreiheit würde Sanktionen gegen Betreiber ohne Lizenz verhindern, sobald ein deutsches Gericht festgestellt hat, dass ein Sportwettenmonopol gegen EU-Recht verstößt.

In Deutschland erfordern Sportwetten eine Genehmigung. Wer sie ohne Lizenz veranstaltet, macht sich strafbar. Die Lizenzen werden aber von den meisten Bundesländern seit Jahren nicht erteilt, was staatlichen Wettveranstaltern einen Vorteil einräumt.

In dem konkreten Rechtsstreit (C-336/14) geht es um eine Frau im bayrischen Sonthofen, die 2012 über einen in einer „Sportsbar“ aufgestellten „Tipomaten“ Sportwetten an einen Wettveranstalter in Österreich vermittelt hat, ohne eine deutsche Erlaubnis für Sportwetten besessen zu haben. Gegen die Frau läuft ein Strafverfahren vor dem örtlichen Amtsgericht, das den EU-Gerichtshof um Klärung einiger Fragen ersucht hat.

In Österreich gelten Wetten, im Gegensatz zu Deutschland, nicht als Glücksspiel. „Wetten und Wettvermittlung unterliegen in Österreich voll und ganz der europäischen Dienstleistungsrichtlinie“, sagte Helmut Kafka vom Automatenverband zur APA. Damit dürfen Wetten von Österreich aus in anderen EU-Ländern angeboten werden.

Zu Deutschland erklärte nun der EuGH-Generalanwalt, dem das EU-Gericht üblicherweise in vier von fünf Fällen folgt, das Amtsgericht scheine keine Zweifel zu haben, dass das staatliche Sportwettenmonopol in Deutschland unrechtmäßige Ziele verfolgte und damit gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit verstieß. Sollte dies ein deutsches Gericht feststellen, so hindere die EU-Dienstleistungsfreiheit die deutschen Strafverfolgungsbehörden daran, die ohne Erlaubnis erfolgte Sportwettenvermittlung an einen im EU-Ausland lizenzierten Wettveranstalter zu sanktionieren. Dies gelte auch, wenn ein deutsches Gericht festgestellt hat, dass ein Konzessionsverfahren, in dem höchstens 20 Konzessionen für Wettveranstalter vergeben werden, nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz und dem Diskriminierungsverbot in Einklang steht.

Erst vor wenigen Tagen hat ein deutsches Gericht das Vergabeverfahren der Sportwettenlizenzen gestoppt. Nach dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2012 sollte das Bundesland Hessen im Auftrag aller Bundesländer 20 Sportwettenlizenzen erteilen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat nun aber rechtskräftig entschieden, dass die intransparenten Vergabekriterien sowie die Limitierung der Konzessionszahl auf 20 gegen das Grundgesetz verstoßen.

~ WEB http://curia.europa.eu/ ~ APA333 2015-10-22/13:48