Slowenisches Verfassungsgericht erlaubt Referendum gegen Homo-Ehe

Ljubljana (APA) - Das slowenische Verfassungsgericht erlaubt ein Referendum gegen die Homo-Ehe. Das Höchstgericht hob einen vorherigen Parla...

Ljubljana (APA) - Das slowenische Verfassungsgericht erlaubt ein Referendum gegen die Homo-Ehe. Das Höchstgericht hob einen vorherigen Parlamentsbeschluss auf, mit dem im April eine solche Volksabstimmung verboten wurde. Die Entscheidung sei mit fünf gegen vier Richterstimmen getroffen worden, hieß es aus dem Verfassungsgericht am Donnerstag.

Das Referendumsverbot war von einer von der römisch-katholischen Kirche unterstützten konservativen Bürgerinitiative „Es geht um die Kinder“ mittels einer Verfassungsbeschwerde angefochten. Die Gegner der Homo-Ehe wollen mit der Volksabstimmung eine Novelle des Ehegesetzes, mit der die Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften eingeführt wurde, kippen.

Im Frühjahr sammelte die Initiative bereits mehr als die erforderlichen 40.000 Wählerunterschriften, mit denen sie das Referendum erzwingen könnte. Allerdings wies das Parlament mit Mehrheit der Stimmen die Ausschreibung des Referendums zurück.

Die umkämpfte Novelle stellt die Partnerschaften von Schwulen und Lesben vollständig mit der traditionellen Ehe zwischen Mann und Frau gleich. Dadurch würden homosexuelle Paare in Slowenien auch ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht bekommen. Die Novelle war bereits im März vom Parlament verabschiedet, konnte aber wegen des Referendumsvorhabens bisher nicht in Kraft treten.

Schon im Jahr 2012 erlaubte das Höchstgericht ein Referendum über das Familiengesetz, das den Homosexuellen mehr Rechte zugesichert hätte. Der damalige Vorstoß zu einer größerer Gleichstellung ist an der Volksabstimmung gescheitert.

Seither wurden die Referendumsregeln jedoch deutlich verschärft. Bei dem neuen Referendum werden die Gegner ein Ablehnungsquorum erreichen müssen. Demnach kann ein Gesetz nur dann abgelehnt werden, wenn mindestens ein Fünftel aller Wahlberechtigten dagegen stimmt. Damit ist die Beteiligung ausschlaggebend für das Ergebnis.

Bei der Volksabstimmung 2012 galten diese Regeln noch nicht. Damals betrug die Beteiligung rund 30 Prozent, das Gesetz wurde mit 54,5 Prozent der Stimmen abgelehnt. Nach der jetzigen Regelung würde das nicht mehr ausreichen, um das Gesetz zu kippen.