Innsbrucker Med-Uni-Rektorwahl: Gleichstellungsbeschwerde abgewiesen
Die damals unterlegene Kandidatin hatte sich wegen ihres Geschlechts benachteiligt gesehen. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde des Arbeitskreises für Gleichstellungsfragen abgewiesen.
Innsbruck – Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat eine Beschwerde des Arbeitskreises für Gleichstellungsfragen im Zusammenhang mit der Wahl des Rektors der Medizinischen Universität Innsbruck im Jahr 2009 endgültig abgewiesen. Dies teilte der Universitätsrat der Med-Uni am Donnerstag mit. Die damals unterlegene Kandidatin Margarethe Hochleitner hatte sich wegen ihres Geschlechts benachteiligt gesehen.
Der Universitätsrat hatte im April 2009 aus einem Dreiervorschlag den mittlerweile verstorbenen Herbert Lochs zum neuen Rektor gewählt. Die damalige Vizerektorin Hochleitner, die ebenfalls im Vorschlag war, kam nicht zum Zug.
Eine Beschwerde des Arbeitskreises wurde zunächst vom Wissenschaftsministerium zurückgewiesen, woraufhin die Causa zur Bundesgleichbehandlungskommission (B-GBK) wanderte. Diese sah eine Diskriminierung Hochleitners aufgrund ihres Geschlechtes als gegeben an. Eine Schiedskommission, die danach mit einer abermaligen Prüfung beauftragt wurde, wies die Beschwerde jedoch ab. Hochleitner hatte zudem eine Schadenersatzklage wegen Diskriminierung angestrengt, blitzte damit aber sowohl vor dem Landesgericht als auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) ab. (APA)