Jihadismus - Zwei Mädchen 2 - Verteidiger forderten Freispruch

Österreich-weit/Salzburg (APA) - Staatsanwalt Marcus Neher ging davon aus, dass sich die beiden Mädchen als Mitglied an einer kriminellen Ve...

Österreich-weit/Salzburg (APA) - Staatsanwalt Marcus Neher ging davon aus, dass sich die beiden Mädchen als Mitglied an einer kriminellen Vereinigung in dem Wissen beteiligt hätten, dass sie dadurch die Vereinigung oder deren strafbare Handlungen fördern. Doch die Verteidiger waren anderer Ansicht und forderten einen Freispruch: Die Teenager hätten nicht gewusst, dass es sich beim IS um einen Terrororganisation handelt.

„Sie haben IS-Kämpfern ein Eheversprechen abgegeben und nach umfangreichen Reisevorbereitungen am 29. Dezember die Reise angetreten“, sagte der Staatsanwalt. Die Mädchen hätten angenommen, dass zur Weihnachtszeit die Behörden weniger wachsam seien. „Um sich nicht als Muslima, vor allem nicht als IS-Sympathisantinnen erkennen zu geben, packten sie ihre Schleier ein, die sie zu Hause gelegentlich trugen. Dass sie gewusst haben, was im Islamischen Staat abläuft, davon können wir gesichert ausgehen“, betonte Neher. Er verwies auf Einträge im Internet, und die Beschuldigten hätten vor dem Aufgriff wohlweißlich ihre Handys weggeworfen.

Eine Zeugin habe zudem erzählt, dass sich die Mädchen extrem mit dem IS beschäftigt hätten, schilderte Neher. „Die beiden sind nicht so unbedarft, wie sie sich heute im Verfahren geben werden. In unserem Fall geht es um eine psychische Unterstützung der Terrorgruppe.“ Der IS rekrutiere nicht nur Kämpfer aus Europa, sondern auch die Frauen dazu, die zwar selbst nicht kämpfen, aber nach den Vorgaben des IS leben würden. Sie seien ein fixer Bestandteil, um die Moral aufrechtzuerhalten, „damit die Kämpfer nicht davonlaufen“, sagte der Staatsanwalt.

Dass die Mädchen nach Syrien reisen wollten, werde auch nicht abgestritten, sagte der Verteidiger der 16-jährigen Angeklagten, Rechtsanwalt Karl Wampl. „Aber sie wollten nicht eine Terrororganisation unterstützen. Meine Mandantin hat nicht gewusst, dass der IS eine solche ist.“ Dass im Jahr 2014 das Kalifat ausgerufen worden sei, sei für die gebildete Öffentlichkeit zwar wohl bekannt gewesen, doch die 16-Jährige habe keine Ahnung davon gehabt, sagte Wampl. „Sie hat zweimal einen Mann über Skype geheiratet und sich einmal scheiden lassen. Sie sehen, wie naiv das Ganze gestaltet ist“, sagte der Rechtsanwalt zum Schöffensenat.

Die 16-Jährige habe nach Ausbruch des zweiten Tschetschenienkrieges mit ihren zwei Geschwistern und ihrer Mutter flüchten müssen, der Vater sei ums Leben gekommen, erklärte Wampl. „Durch den Verlust des Vaters und die Flucht wurden die Kinder schwerstens traumatisiert.“ Die Familie sei in Österreich aufgenommen worden, die Angeklagte habe mehrmals die Schule wechseln müssen und sei in ihrer sprachlichen Entwicklung zurückgeblieben. In der dritten Klasse einer Neuen Mittelschule habe sie sich zuhause immer mehr abgekapselt und schließlich den Schulbesuch verweigert. „Sie ist in Internetforen schwer gemobbt worden. Sie wurde als Hure bezeichnet, das hat sie massiv getroffen, sie hatte tief greifende psychische Probleme. Sie hat in der tschetschenischen Gesellschaft null Chancen gesehen, und in der österreichischen Gesellschaft war sie nie wirklich integriert.“

Schließlich sei die 16-Jährige von zu Hause ausgerissen, das habe sie als Lösung ihrer Probleme gesehen, sagte Wampl. „Sie ist davon ausgegangen, dass sie einen liebenden Mann hat. Sie hatte eine falsche Vorstellung über den IS und Syrien. Sie war der Meinung, der IS sei ein Staat und nicht eine Terrororganisation.“

In selbe Horn stieß der Verteidiger der 18-Jährigen, Rechtsanwalt Kurt Jelinek. „Ich zweifle, dass es einen bedingten Vorsatz gegeben hat, eine Wissentlichkeit besteht schon gar nicht. Es mangelt an der subjektiven Tatseite. Sie hat sich mit dem IS gar nicht beschäftigt. Ich sehe das Ganze als einen riesen Hilfeschrei eines Mädchens, das nicht mehr weiter kann.“ In ihrer Familie hätten Ansprechpersonen gefehlt, in der Schule und auch in der Lehre habe sie Niederlagen erlitten.

„Eine Zeit lang war sie auf Cannabis. Dann findet sie Halt in einer Moschee. Dann im Internet, darauf sind schon andere hereingefallen, sie sind den Falschen in die Finger gekommen“, referierte Jelinek. „Liebe, Familie und Anerkennung ist hier das große Thema.“ Der 19-Jährige, den seine Mandantin über Skype geheiratet hat, habe ihr als Hochzeitsgeschenk eine Katze versprochen. „Es war ein Netz, das sie da gefangen hat. Sie weiß nicht, was eine Terrorgruppe ist und wie man heiratet. Sie dachte, die nehmen mich ernst und mögen mich. Aber sie ist freiwillig aus dem Zug gestiegen, sie hätte weiterfahren dürfen. Sie hat auch nicht ihr Handy weggeworfen, sie hatte keines dabei.“ Der Rechtsanwalt forderte einen Freispruch im Zweifel.

Die beiden unbescholtenen Angeklagten waren heute unverschleiert zur Verhandlung gekommen. Nach dem Anklagevortrag und der Gegenäußerung der Verteidiger schloss der Schöffensenat die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidiger aus. Die Begründung: Das spätere Fortkommen der noch jungen Angeklagten könne durch das Verfahren massiv beeinträchtigt sein“, erläuterte der Vorsitzende. Vermutlich ergeht heute noch ein Urteil. Im Falle eines Schuldspruches droht den Mädchen ein Strafe von bis zu fünf Jahren Haft.