Mutter erstochen 4 - Angeklagter „bereut zutiefst“
Korneuburg/Strasshof (APA) - Staatsanwältin Elisabeth Böhm-Gratzl hielt in ihrem Schlussvortrag an der Mordanklage fest, die Verteidigung pl...
Korneuburg/Strasshof (APA) - Staatsanwältin Elisabeth Böhm-Gratzl hielt in ihrem Schlussvortrag an der Mordanklage fest, die Verteidigung plädierte auf Totschlag. Er bereue zutiefst, was er getan habe, sagte der Angeklagte, ehe die Geschworenen gegen 15.00 Uhr in die Beratung über das Urteil gingen.
Die Anklägerin verwies auf die Überlegungen und Handlungen des zurechnungsfähigen Angeklagten vor der Tat - vor allem seine Internetrecherchen bereits im August. Zu dem Geschehen am 1. September 2014 habe man nur die Angaben des Beschuldigten, die nicht die Wahrheit sein müssen. „Er hat das Leben seiner Mutter ausgelöscht“, sich ihr von hinten genähert, mit einem Briefbeschwerer zugeschlagen, dann die Waffe gewechselt und 36 Mal zugestochen.
Auslöser war, dass ihm die, wenn auch psychisch kranke, sich aber um seine Lebensgestaltung sorgende Mutter „zu Recht“ Vorhalte machte, statt eines Collegebesuches in die USA reisen zu wollen. Er hingegen wollte seinen Traum verwirklichen.
Von Totschlag zu sprechen wäre zynisch, meinte die Staatsanwältin. Es greife auch zu kurz, den Sohn als Opfer (seiner kranken Mutter, Anm.) zu sehen. Er stagnierte nach zwei abgebrochenen Studien beruflich, lebte in den Tag hinein, saß nur vor dem Computer. Nach der Tat rief er nicht die Polizei, sondern surfte weiter im Internet, putzte in der Folge die Wohnung, buchte seinen Flug - und schaute sich in den USA Land und Leute an, bis er in Portland in Oregon festgenommen wurde.
Wäre die Tat geplant gewesen, hätte sein Mandant nicht einfach nach dem Küchenmesser gegriffen, mit dem sich die Frau zuvor Paprika geschnitten hatte, meinte Rechtsanwalt Marcus Januschke. Außerdem wäre er gleich danach weggeflogen und nicht erst eine Woche darauf. Nach seiner Festnahme habe der 23-Jährige von sich aus den Tathergang erzählt. Seine Aussagen deckten sich mit den Erkenntnissen der Gutachter.
Januschke verwies darauf, dass die Tat laut der Gerichtspsychiaterin das Ende einer langen Vorgeschichte war. Der Angeklagte stand unter Spannung - wie ein Luftballon, der immer größer wird und irgendwann platzt. Er wollte aber die Probleme nicht nach außen tragen. So kam es bei dem Streit zum letzten Kapitel in der tragischen Beziehung zu seiner Mutter. Der Verteidiger bat um ein mildes Urteil, damit der Angeklagte noch die Chance auf ein normales Leben habe.