Jihadismus - Zwei Mädchen 3 - Angeklagten freigesprochen

Salzburg (APA) - Zwei Mädchen sind am Freitag bei einem Prozess in Salzburg vom Vorwurf der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung...

Salzburg (APA) - Zwei Mädchen sind am Freitag bei einem Prozess in Salzburg vom Vorwurf der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung nicht rechtskräftig freigesprochen worden. Die 16-jährige Tschetschenin aus Salzburg und die 18-jährige gebürtige Bosnierin aus Oberösterreich sollen sich laut Anklage als Ehefrauen für IS-Kämpfer angeboten und die Fahrt in das Krisengebiet nach Syrien angetreten haben.

Für den Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Ureutz war nicht nachweisbar, dass die Mädchen eine terroristische Vereinigung fördern wollten, in dem sie sich als Ehefrauen angeboten haben. Die zwei Angeklagten hatten ihre Unschuld beteuert. Staatsanwalt Marcus Neher meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Deshalb sind die Freisprüche nicht rechtskräftig.

Der Staatsanwaltschaft zufolge hatten sich die beiden beschuldigten Jugendlichen im Spätsommer 2014 über das Internet kennengelernt, als sie sich über den Islamischen Staat informierten. Beide hätten geplant, sich mit IS-Kämpfern zu vermählen, obwohl sie diese noch nicht gekannt hätten. Das Jawort sollen die beiden über Skype erteilt haben.

Am 29. Dezember traten die beiden die Reise an, im Zug nach Budapest trafen sie erstmals persönlich aufeinander. Über Rumänien, Bulgarien und der Türkei wollten sie nach Syrien, doch schon am 30. Dezember wurden die Mädchen von rumänischen Grenzbeamten kontrolliert und in der Folge wieder zurück nach Österreich geschickt. Sie wurden am 10. Jänner in Oberösterreich bzw. Salzburg festgenommen.

Staatsanwalt Marcus Neher ging davon aus, dass sich die beiden Mädchen als Mitglied an einer kriminellen Vereinigung in dem Wissen beteiligt hätten, dass sie dadurch die Vereinigung oder deren strafbare Handlungen fördern. Doch die Verteidiger waren anderer Ansicht und forderten einen Freispruch: Die Teenager hätten nicht gewusst, dass es sich beim IS um eine Terrororganisation handelt.