Grütters plant neues Filmförderungsgesetz in Deutschland

Berlin (APA/dpa) - Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) will mit einem neuen Filmförderungsgesetz Kreativität und Mut im deutschen F...

Berlin (APA/dpa) - Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) will mit einem neuen Filmförderungsgesetz Kreativität und Mut im deutschen Film stärken. Die Fördergremien sollen schlanker und weiblicher werden, Drehbuchentwicklung und Kurzfilme bekommen besondere Chancen, und die Fördergelder werden transparenter verteilt. Für ARD und ZDF wird sich voraussichtlich der gesetzliche Abgabesatz erhöhen.

„Die Grundstruktur der Filmförderung bleibt erhalten, aber wir wollen einige inhaltliche Weichenstellungen vornehmen, die die kulturpolitischen und kulturellen Aspekte der Förderung verstärken“, kündigte Grütters in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur an. „Auch weniger bekannte Filmemacher und innovative Formen sollen einen angemessenen und vielleicht auch größeren Raum bekommen.“

Während sonst das Filmförderungsgesetz auf Grundlage der bestehenden Struktur alle fünf Jahre novelliert wird, plant die CDU-Politikerin diesmal ein neues „Stammgesetz“, das im Jänner 2017 in Kraft treten soll. Am Montag wollen sich auch die Kulturpolitiker der Unionsfraktion in einem Fachgespräch mit dem Thema befassen. Mitte November beraten Vertreter der Filmbranche bei einem Runden Tisch in Potsdam über die Neuerungen.

Die bisherigen Eckpunkte sehen unter anderem vor, die Zahl der Gremien und Sitzungen bei der Filmförderungsanstalt (FFA) zu verringern und die Besetzung zu straffen. Damit sollen künftig auch solche Fachleute aus der Praxis gewonnen werden, die bisher wegen des hohen zeitlichen Aufwands nicht in einem Fördergremium mitarbeiten konnten oder wollten.

Die Expertenpools, aus denen die Förderkommissionen besetzt werden, sollen paritätisch aus Männern und Frauen bestehen. Auch für die Führungsgremien der FFA - das Präsidium und den Verwaltungsrat - wird das ab 2018 angestrebt. Schon ab 2017 sollen zumindest 30 Prozent der Stellen mit Frauen besetzt sein. „Die Filmbranche ist - stärker als viele andere Bereiche der Gesellschaft - deutlich von Männern dominiert“, so Grütters. „Wir müssen uns jetzt mal einen Ruck geben und da umsteuern, wo man umsteuern kann, ohne auf die Inhalte Einfluss zu nehmen.“

Bei der Drehbuchförderung soll der Autor künftig nicht nur für die erste Fassung Geld beantragen können. Vielversprechende Projekte haben auch Aussicht, bis zur Filmreife weiterentwickelt und begleitet zu werden. Kurzfilme, bisher nur in einer Länge zwischen einer und fünfzehn Minuten antragsberechtigt, dürfen demnächst bis zu 30 Minuten lang sein - oder sogar kürzer als eine Minute.

Andererseits sollen geförderte Filmemacher unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht befreit werden, ihre Werke zwingend ins Kino zu bringen, sollte sich der fertige Film dafür als nicht geeignet herausstellen. Zuletzt gab es immer wieder Kritik, die deutsche „Förderpolitik mit der Gießkanne“ führe zu einer Filmschwemme. Vorgesehen ist auch, dass die Kinos im ländlichen Raum besser mit Kopien versorgt werden.

Festhalten will Grütters an der Praxis, etwa die Hälfte der Produktionsförderung an einzelne Projekte zu vergeben und nicht an Filmemacher, die sich schon durch vorige Arbeiten sogenannte Referenzpunkte „verdient“ haben. „So können auch neue, noch unbekannte Produzenten und Regisseure zum Zug kommen, weil sich der Blick nicht automatisch auf die Blockbuster und den wirtschaftlichen Erfolg richtet“, sagt sie.

Am grundlegenden System der Filmförderung soll sich allerdings nichts ändern. Wie bisher speist sich ein guter Teil der Finanzierung aus der Abgabe, die Kinobetreiber, Videoanbieter und Fernsehsender an die Filmförderungsanstalt abführen müssen. Die Eckpunkte sehen vor, künftig auch Unternehmen zu dem Obolus zu verpflichten, die durch neue Bezahlangebote an Kinofilmen verdienen.

Zudem wird sich wohl der Abgabesatz für die öffentlich-rechtlichen Sender von 2,5 auf 4 Prozent erhöhen. „Wir wollen größtmögliche Abgabengerechtigkeit - auch zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Sender“, so Grütters. „Schließlich profitieren ja alle von guten und erfolgreichen deutschen Filmen.“