Steiermark

Kinderbetreuerinnen wegen Nötigung und Quälens angeklagt

(Symbolfoto)
© TT / Thomas Böhm

Drei Betreuerinnen einer Kinderkrippe stehen in Leoben vor dem Richter. Ihnen wird vorgeworfen, Kinder gequält und vernachlässigt zu haben.

Leoben – Drei ehemalige Betreuerinnen einer obersteirischen Kinderkrippe sind am Dienstag in Leoben vor Gericht gestanden. Den Frauen wurde vorgeworfen, die Kleinen zum Essen und Trinken gezwungen zu haben sowie einen Buben in einem Kinderwagen zu fest angebunden zu haben. Alle drei fühlten sich nicht schuldig. Die Anklage gründet auf den Angaben einer Praktikantin, die eine Woche in der Einrichtung war.

Beschuldigt wurden die Leiterin der Gruppe, ihre Kollegin und eine Helferin. Die Frauen im Alter von 42 bis 47 Jahren betreuten die Kinder halbtags, mittlerweile sind sie suspendiert, gekündigt oder haben von sich aus aufgehört. Es soll zu Vorfällen in erster Linie bei der Jause gekommen sein, wenn die Ein- bis Dreijährigen nicht essen oder trinken wollten. „Es herrschte nicht gerade ein liebevoller Umgang mit den Kindern“, beschrieb es Staatsanwältin Yvonne Huber. Sie schilderte, dass es eine „Trinkregel“ gab, derzufolge die Kleinen vor dem Essen Wasser trinken mussten. Wer nicht wollte, wurde angeblich durch gewaltsames Ansetzen des Bechers und Zurückbiegen des Kopfes dazu gezwungen. Mit dem Essen soll es ähnlich gelaufen sein, auch hier mussten die Schützlinge laut Anklage Dinge schlucken, die sie nicht mochten.

Kinderkrippenleiterin wehrt sich gegen Vorwürfe

Als ein Kind andere biss und schlug, wurde es in einen Kinderwagen gesetzt und so festgebunden, dass es sich nicht mehr rühren konnte, schilderte die Anklägerin.

Die Leiterin der Gruppe wehrte sich heftig gegen die Vorwürfe. Sie sei „aus allen Wolken gefallen, es hat mir den Boden unter den Füßen weggezogen“, als sie von den Anschuldigungen gehört hatte. Die Vorwürfe seien „völlig aus der Luft gegriffen“, betonte ihr Anwalt. Auch ihre Kollegin wollte von den Anschuldigungen nichts wissen. „Ich frage mich wirklich, was wir heute hier tun“, setzte deren Verteidiger noch nach. Die dritte Betreuerin ist nur als Unterlassungstäterin angeklagt, weil sie gegen die Taten der beiden anderen nicht interveniert habe.

Warum die Praktikantin, die eine Woche in der Kinderkrippe arbeitete, die Vorwürfe erhoben hatte, konnten die Beschuldigten nicht sagen. Im Gegenteil, sie habe einen positiven Eindruck von ihr gehabt, schilderte die Leiterin der Gruppe. Die Hauptzeugin wird erst gehört werden. Ein Urteil wurde für Mitte November erwartet. (APA)