20 Monate teilbedingt für Schlepper in Wiener Neustadt

Wiener Neustadt (APA) - Weil er an zwei aufeinanderfolgenden Tagen syrische Flüchtlinge, darunter auch fünf Kleinkinder, mit einem Kastenwag...

Wiener Neustadt (APA) - Weil er an zwei aufeinanderfolgenden Tagen syrische Flüchtlinge, darunter auch fünf Kleinkinder, mit einem Kastenwagen von Budapest durch Österreich an die deutsche Grenze geschleppt hat, ist am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt ein 56-jähriger Rumäne nicht rechtskräftig zu 20 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Ein halbes Jahr müsste er demnach absitzen.

Der Angeklagte nahm an. Die Staatsanwältin legte aber sofort Strafberufung ein. Sie will aus generalpräventiven Gründen „angesichts der Flüchtlingsdramatik massiv spürbare Strafen“ für Schlepper. Der Richter war anderer Auffassung. Er sah den Angeklagten als am „untersten Ende der Schlepperorganisation“ an, der als Langzeitarbeitsloser aufgrund seiner eigenen finanziellen Notlage den Job angenommen hatte.

Noch dazu hatte man den 56-Jährigen mit falschen Bedingungen angeheuert. Er solle zwei Autos nach Deutschland überstellen, dass darin Flüchtlinge transportiert werden, hatte man ihm im Vorfeld nicht gesagt.

Doch er tat, was man ihm auftrug. In der Nacht auf den 26. August 2015 chauffierte er 13 syrische Flüchtlinge mit fünf Babys an Bord an die deutsche Grenze. Am Tag darauf versuchte er das gleiche mit 13 Syrern, hatte aber auf der Außenringautobahn bei Brunn am Gebirge (Bezirk Mödling) eine Panne und wurde festgenommen.

Pflichtverteidiger Gottfried Forsthuber bezeichnete den Rumänen als „Sklaven der Schlepperorganisation, der sich für ein paar hundert Euro anheuern ließ“, nur um seiner Tochter das Studium finanzieren zu können. In seinem Plädoyer ließ der Anwalt auch Kritik an den von der Republik Österreich organisierten Busfahrten für Flüchtlinge an die deutsche Grenze anklingen.