Fußball: Uli Hoeneß 2 - Hälfte der Haft endet am 2. März

München (APA/dpa) - Nach dem Gesetz können Straftäter unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach Verbüßung der halben Gefängnisstrafe vor...

München (APA/dpa) - Nach dem Gesetz können Straftäter unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach Verbüßung der halben Gefängnisstrafe vorzeitig auf Bewährung entlassen werden. Auch muss die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit des Verurteilten und Entwicklung während des Strafvollzugs ergeben, dass besondere Umstände vorliegen. Die Hälfte der 42-monatigen Haft von Hoeneß endet am 2. März 2016.

Spannend würde mit der Haftentlassung auch die Antwort auf die Frage, ob Hoeneß noch einmal auf den Präsidenten-Thron des FC Bayern zurückkehren könnte. Von 2009 bis 2014 führte der langjährige Manager den Club von der höchsten Position aus. „Wenn ich zurück bin, werde ich mich nicht zur Ruhe setzen“, sagte der Bayern-Macher kurz vor dem Gang ins Gefängnis in einer emotionalen Rede bei der Mitgliederversammlung. Unter Applaus vieler Mitglieder sprach er den legendären Satz: „Das war‘s noch nicht!“

Aktuell geht der 63-Jährige in seiner Aufgabe in der Nachwuchsabteilung auf. Vor knapp drei Wochen genoss ein lächelnder Hoeneß die Grundsteinlegung für das neue Sportgelände des FC Bayern mit Nachwuchsleistungszentrum im Norden Münchens. Ins Spiel gebracht wurde auch schon die Variante, dass Hoeneß noch einmal Präsident wird und der aktuelle Club-Chef Karl Hopfner („Ich werde nicht gegen Uli Hoeneß antreten“) den Posten im Aufsichtsrat der FC Bayern AG an der Seite von einflussreichen Wirtschaftsführern behält.