Mehrheit der Städte fehlt Mietspiegel für Preisbremse - Bericht

Berlin (APA/dpa/AFP) - Drei Viertel aller Städte mit Mietpreisbremse haben einem Bericht zufolge keinen Mietspiegel. Das zeigt eine Auswertu...

Berlin (APA/dpa/AFP) - Drei Viertel aller Städte mit Mietpreisbremse haben einem Bericht zufolge keinen Mietspiegel. Das zeigt eine Auswertung, die die „Süddeutsche Zeitung“ am Dienstag veröffentlichte. In diesen 177 Kommunen fehle damit die Grundlage, um das Gesetz gegen sprunghafte Mieterhöhungen effektiv in die Tat umzusetzen.

Lediglich 62 Gemeinden in Deutschland mit Mietpreisbremse hätten auch einen entsprechenden Mietspiegel. Für Mieter und Vermieter ist es ohne Mietspiegel mit viel Aufwand verbunden, die ortsübliche Vergleichsmiete herauszufinden. Der Immobilien-Ökonom Steffen Sebastian von der Universität Regensburg sagte der Zeitung: „De facto läuft die Mietpreisbremse ohne Mietspiegel ins Leere.“

Bisher mussten Neumieter oft deutlich mehr für eine Wohnung zahlen als ihre Vormieter. Um das zu verhindern, dürfen Neumieten in ausgewiesenen Gegenden nur noch maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Bundesländer können seit dem 1. Juni die Mietpreisbremse in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ einführen. Bisher haben das sechs Länder getan.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt am Mittwoch über eine Rechtsverordnung des Landes Berlin, wonach die Monatsmiete in einem laufenden Mietvertrag innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen darf. Ein Vermieter hat dagegen geklagt (Az.: VIII ZR 217/14).

Der Deutsche Mieterbund hat Mietspiegel auch für kleinere Städte und Gemeinden gefordert. „Ohne solch eine Vergleichsgröße ist die Mietpreisbremse in der Praxis unwirksam“, sagte der Jurist Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund am Dienstag in Berlin. Dem Mieterbund zufolge gibt es in 90 Prozent aller größeren Städte einen Mietspiegel, der eine Übersicht zu Mieten vergleichbarer Wohnungen gibt. Ohne solch einen Mietspiegel sei es für Mieter enorm schwierig, die ortsübliche Vergleichsmiete herauszufinden. Zwar gebe es Vergleichsmietdatenbanken von Vermieter- oder Mieterverbänden. Weil Vermieter aber bei der Angabe von drei Vergleichswohnungen zumeist die teuersten auswählten, seien Streitigkeiten oft vorprogrammiert. Allerdings muss der Vermieter dann Auskunft darüber erteilen, wie viel Miete der Vormieter gezahlt hat.