DGB-Chef Hoffmann fordert neue „Spielregeln“ für digitale Wirtschaft
Berlin (APA/AFP) - Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, fordert, die Arbeitnehmer in der digital gepräg...
Berlin (APA/AFP) - Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, fordert, die Arbeitnehmer in der digital geprägten Wirtschaft 4.0 „nicht dem freien Spiel der Internetökonomie“ zu überlassen.
Vor dem DGB-Digitalisierungskongress am Dienstag sagte der Gewerkschaftschef dem „Handelsblatt“, um Fragen der sozialen Sicherung, Pension oder Arbeitszeit von in der digitalen Wirtschaft Beschäftigten wirkungsvoll zu begegnen, bedürfe es „eine Neudefinition des Arbeitnehmerbegriffes“. Es sei notwendig, Chancen der Digitalisierung so zu nutzen, dass sie Unternehmen und Beschäftigten gleichermaßen Vorteile bringen.
Angesichts neuer Geschäftsmodelle und gewachsener Flexibilität durch das Internet dürfe nicht nur gefragt werden, „was technisch machbar, sondern was sozial wünschenswert ist“, sagte Hoffmann. Unternehmen wie der Fahrdienst Uber böten beispielsweise gegenüber traditionell arbeitender Konkurrenz „beeindruckende Produktivitätsschübe“. Zugleich tue Uber aber so, als sei es kein Arbeitgeber, sondern lediglich eine Internetplattform für „ein Herr von Soloselbstständigen“. Diese könnten aber nicht einmal den Preis ihrer Leistungen selbst bestimmen und stellten ihre Arbeitskraft dem Unternehmen praktisch ohne jegliche Spielregeln zur Verfügung.
Die neuen Beschäftigungsformen bergen laut Hoffmann das Risiko wachsender Altersarmut; bereits jetzt seien in Deutschland von 42 Millionen Erwerbstätigen nur knapp 33 Millionen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Hoffmann plädierte dafür, Modelle wie die Bürgerversicherung in diesem Zusammenhang wieder in Erwägung zu ziehen. Ebenso äußerte er seine Skepsis gegenüber Vorschlägen zu einer Abschaffung des Acht-Stunden-Tages zugunsten einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Tarifverträge böten heute schon ausreichend Flexibilität bei der Arbeitszeit und „soziale Errungenschaften“ wie die tägliche Höchstdauer am Arbeitsplatz dürften „nicht zur Disposition“ gestellt werden.