Medikamentenkosten: Verfassungsdienst warnt vor Fallstricken

Wien (APA) - Der Verfassungsdienst im Kanzleramt warnt vor möglichen Fallstricken bei den geplanten Zwangsrabatten bei Medikamenten. Gesundh...

Wien (APA) - Der Verfassungsdienst im Kanzleramt warnt vor möglichen Fallstricken bei den geplanten Zwangsrabatten bei Medikamenten. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) will der Industrie über drei Jahre je 125 Mio. Euro abverlangen. Der Verfassungsdienst macht dazu nun zwei Vorgaben. Während die Industrie ihre Bedenken bestätigt sieht, glaubt das Ministerium an die Verfassungskonformität der Pläne.

Weil die seit 2008 gültige Rabatt-Vereinbarung der Krankenkassen mit der Pharmaindustrie zu Jahresende ausläuft und bisher keine Verlängerung zustande kam, plant Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) einen gesetzlichen Zwangsrabatt. Damit würden die Pharmafirmen auf drei Jahre verpflichtet, einen bestimmten Teil ihres mit den Kassen erzielten Umsatzes nachträglich zurückzugeben: Zwischen drei Prozent bei normalen und sieben bzw. 15 Prozent bei seltener verschriebenen, teuren Medikamenten.

Der Verfassungsdienst im Kanzleramt gibt dem Ministerium nun zwei Vorgaben mit auf den Weg: Erstens sollte die Gesamtsumme der Zwangsrabatte die Mehrausgaben für Medikamente insgesamt nicht übersteigen. Und zweitens sollten die verschiedenen Rabatt-Sätze für unterschiedliche Medikamenten-Gruppen „in einem sachlichen Verhältnis zu einander stehen, das den Anteil des jeweiligen Bereiches an der Gesamtsumme der Mehrausgaben berücksichtigt“.

Die Pharmaindustrie bezweifelt, dass der aktuelle Entwurf dem gerecht wird. „Die derzeitigen und zu erwartenden Steigerungsraten bei den Arzneimittelausgaben rechtfertigen (...) in keiner Weise einen Finanzierungssicherungsbeitrag in der vorgesehenen Form. Damit ist dieser Gesetzesentwurf so nicht umsetzbar“, so Jan Oliver Huber vom Branchenverband Pharmig. Das Gesundheitsministerium geht dagegen davon aus, dass die Vorgaben eingehalten würden, wie es am Dienstag auf APA-Anfrage hieß.

Ob die Zwangsrabatte überhaupt beschlossen werden, ist allerdings ohnehin unklar, denn noch verhandeln Pharmig und Hauptverband weiter über eine freiwillige Rabatt-Vereinbarung. Huber beurteilt die Chancen für eine Einigung nach wie vor mit 50:50. Und Oberhausers Sprecherin betonte dazu: „Wenn es eine Einigung zwischen Hauptverband und Pharmig gibt, brauchen wir das Gesetz nicht.“