Osterfestspiel-Strafprozess: Generalprokurator gab Rechtsansicht ab
Salzburg (APA) - Mehr als eineinhalb Jahre nach der Urteilsverkündung im Strafprozess um Malversationen bei den Salzburger Osterfestspielen ...
Salzburg (APA) - Mehr als eineinhalb Jahre nach der Urteilsverkündung im Strafprozess um Malversationen bei den Salzburger Osterfestspielen hat nun die Generalprokuratur ihre Rechtsansicht zu den Nichtigkeitsbeschwerden der beiden Angeklagten Michael Dewitte und Klaus Kretschmer dargelegt. Demnach empfiehlt die Generalprokuratur, den Nichtigkeitsbeschwerden keine Folge zu geben.
Das Urteil hat ein Schöffensenat am Landesgericht Salzburg unter dem Vorsitz von Richterin Daniela Meniuk-Prossinger am 25. Februar 2014 gefällt. Der erstangeklagte ehemalige Technische Direktor der Salzburger Festspiele, Klaus Kretschmer, wurde wegen Untreue und schweren gewerbsmäßigen Betruges zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Kretschmer hatte sich nur in einem kleinen Teilbereich geständig gezeigt.
Der Zweitangeklagte, der frühere Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael Dewitte, fasste wegen Untreue eine Strafe von drei Jahren und zehn Monaten aus. Dewitte hatte im Verfahren stets seine Unschuld beteuert. Er war nach Publikwerden von möglichen finanziellen Ungereimtheiten Ende 2009 von den Osterfestspielen entlassen worden. Kretschmer verlor Anfang 2010 seinen Job.
Die Vorwürfe betrafen vorwiegend ungerechtfertigte Provisionen und Gehaltszahlungen. Kretschmer soll die Osterfestspiele GmbH und die Salzburger Festspiele laut Anklage um rund 1,5 Mio. Euro geschädigt haben, Dewitte die Osterfestspiele GmbH um rund 1,6 Mio. Euro.
Die Verteidiger der Angeklagten hatten eine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht. Darüber hat der Oberste Gerichtshof zu entscheiden. Mit der Causa wurde auch die Generalprokurator befasst. Ihre rechtliche Stellungnahme ist für den OGH zwar nicht bindend, meist aber doch richtungsweisend.
„Aus Sicht der Generalprokuratur haften dem Urteil weder Verfahrens- noch Begründungsmängel an. Es bestehen keine Fehler in der rechtlichen Beurteilung“, erläuterte der Sprecher der Generalprokuratur, Martin Ulrich, am Dienstag auf Anfrage der APA. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft haben zudem eine Strafberufung erhoben. „Darüber hätte aus unserer Sicht das Oberlandesgericht zu entscheiden“, sagte der Generalanwalt. Den Verteidigern der Beschuldigten ist die Rechtsansicht der Generalprokuratur bereits zugestellt worden.