Spritpreisverordnung soll vom EuGH geprüft werden
Der Verwaltungsgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zwei Fragen zur Vereinbarkeit der „Spritpreisverordnung“ mit dem Unionsrecht vorgelegt.
Wien — Tankstellenbetreiber dürfen laut einer Verordnung die Treibstoffpreise nur einmal am Tag und nur zu genau festgelegten Zeiten erhöhen. Dagegen hat ein Tankstellenbetreiber der BP Austria AG, der in diesem Kontext zu einer Strafe verurteilt wurde, Beschwerde beim österreichischen Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben.
Laut einer Aussendung des VwGH könnte dies könnte mit der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken unvereinbar sein. Diese Richtlinie legt fest, welche irreführenden und aggressiven Geschäftspraktiken in jedem Fall als unlauter zu beurteilen sind. Die Mitgliedstaaten dürfen in diesem Bereich keine strengeren Vorschriften erlassen.
Ein Verbot mehrmaliger, kurz hintereinander folgender Preiserhöhungen ist in der Richtlinie nicht ausdrücklich angeführt. Da deshalb Zweifel bestehen, ob die „Spritpreisverordnung“ mit Unionsrecht vereinbar ist, war der Verwaltungsgerichtshof als innerstaatliches Höchstgericht verpflichtet, ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH einzuleiten. (TT.com)