92-Jähriger wegen Mordversuchs an Ehefrau in Klagenfurt vor Gericht

Klagenfurt (APA) - Ein 92-Jähriger hat sich am Mittwoch in Klagenfurt vor einem Geschworenengericht wegen eines Mordanschlags auf seine Ehef...

Klagenfurt (APA) - Ein 92-Jähriger hat sich am Mittwoch in Klagenfurt vor einem Geschworenengericht wegen eines Mordanschlags auf seine Ehefrau verantworten müssen. Der Staatsanwalt forderte die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher. Der betagte Mann bekannte sich schuldig, gab aber an, sich an die Tat vom Vorjahr nicht genau erinnern zu können.

Ende Dezember 2014 hatte der Angeklagte - laut Gutachten „in einer Wahnvorstellung“, ausgelöst durch eine fortschreitende Demenz - seine Ehefrau mit einem Kochtopf und einem Messer attackiert. Zum Tatzeitpunkt sei der bisher unbescholtene und unauffällige Mann wegen „höherer geistiger und seelischer Abartigkeit“ zurechnungsunfähig gewesen, zitierte Staatsanwalt Marcus Pacher das psychiatrische Gutachten. Der Polizistin am Einsatzort erzählte der Angeklagte, eine Stimme habe ihm befohlen, seine Frau zu töten. Der Grund: Sie habe Adolf Hitler nicht getötet, als sie dem Führer als Volksschulkind die Hand gereicht und die Chance dazu gehabt hätte.

Trotz dieser Zurechnungsunfähigkeit „soll und kann diese Tat nicht ohne Folgen bleiben“, meinte der Staatsanwalt. Seiner Meinung nach sei die Frau weiter gefährdet, da der Mann nochmals versuchen werde, sie zu töten. Der Verteidiger widersprach dieser Meinung. Die beiden derzeit behandelnden Oberärztinnen im Klinikum Klagenfurt, wo sich der Mann derzeit aufhält, stuften den Mann als ungefährlich ein, sagte der Anwalt. Laut Aussage des Schwiegersohns hatte es nie Spannungen zwischen den Eheleuten gegeben, sie seien immer für einander da gewesen. Dann fragte der Staatsanwalt den Angeklagten, wie er heute zu seiner Frau stehe, mit der er seit 1948 verheiratet ist. „Ich habe meine Frau immer geliebt und liebe sie heute noch“, antwortete er und brach in Tränen aus.

Der stark schwerhörige Angeklagte konnte sich in der Hauptverhandlung an die Tat vom 30. Dezember 2014 nur zum Teil erinnern. Es sei alles wie in einem Traum verlaufen, erklärte er dem Richter, der sich neben den Mann gesetzt hatte, und versuchte, so Antworten zu bekommen. Dass er seine Frau „bearbeitet“ hatte, wusste er noch, an Details erinnerte er sich nicht. Laut Staatsanwalt hatte ihr der Mann mit einem massiven Kochtopf mit voller Wucht auf den Kopf geschlagen und ihr mit einem Messer Stücke der Kopfhaut herausgeschnitten. Nur durch das rasche Einschreiten eines Nachbarn, der Geräusche in der Wohnung gehört und die Einsatzkräfte verständigt hatte, hat die Frau, die heute in einem Pflegeheim untergebracht ist, überlebt. Sonst wäre sie wegen ihrer schweren Verletzungen verblutet.

Eine Polizistin, die zum Einsatzort gerufen worden war, sagte aus, der Mann sei sehr verwirrt gewesen, habe große Lücken gehabt und sei auch vom Vorfall sehr betroffen gewesen. Einer anderen erzählte er, dass er bedauere, es nicht geschafft habe, seine Frau „hin zu machen“. Laut toxikologischem Gutachten hat der Mann am Tag vor der Tat keine Medikamente genommen.

Der Schwiegersohn erzählte, der betagte Mann sei bis Anfang November 2014 körperlich und geistig fit und psychiatrisch unauffällig gewesen. Weil es ihm aber plötzlich nicht gut gegangen sei, habe man ihn ins Klinikum Klagenfurt gebracht. Nach dem mehrwöchigen Spitalsaufenthalt sei er körperlich geschwächt nach Hause gekommen und habe immer wieder Angstzustände gehabt, sagte der Zeuge. Zwei Tage vor der Tat waren Angehörige deshalb mit dem Angeklagten im Klinikum, wo aber nur die Medikation umgestellt wurde, psychiatrische Untersuchung habe es damals keine gegeben.

Der Gerichtsgutachter meinte, man hätte damals die Wahnvorstellungen schon erkennen können. Und dieser Wahn habe sich ausschließlich auf seine Frau bezogen. Es gebe heute keinerlei Übergriffe auf andere Patientinnen. Deshalb sei theoretisch eine Unterbringung in einem Pflegeheim möglich, sofern er keine Möglichkeit hätte, zu seiner Frau zu gelangen.

Nach den Abschlussplädoyers zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück.