Tierversuche: Tierschützer lassen kein gutes Haar an Kriterienkatalog

Wien (APA) - Scharfe Kritik üben Tierschützer und Vertreter anderer Organisationen an dem vom Wissenschaftsministerium in Begutachtung gesch...

Wien (APA) - Scharfe Kritik üben Tierschützer und Vertreter anderer Organisationen an dem vom Wissenschaftsministerium in Begutachtung geschickten Gesetzesentwurf zum Kriterienkatalog zur Schaden-Nutzen-Analyse von Tierversuchen. Der Katalog bestehe aus „lächerlichen Fragen“ ohne wissenschaftliche Fundierung, so der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch.

Bei dem Kriterienkatalog handelt es sich um ein zentrales Element des 2012 in Kraft getretenen Tierversuchsgesetzes (TVG). Im Auftrag des Ministeriums hat ihn eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Herwig Grimm, Professor für Ethik in der Mensch-Tier-Beziehung am Messerli-Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien, ausgearbeitet. Dabei wurden Vertreter der Forschung, des Tierschutzes und der zuständigen Behörden miteinbezogen, hieß es.

Balluch hat als Mitglied der Tierversuchskommission des Bundes - die sich aus Mitgliedern unterschiedlichster, mit dem Thema befasster Institutionen zusammensetzt - den Prozess des Zustandekommens des Vorschlages zwar aufmerksam mitverfolgt, kann aber in dem nunmehrigen Entwurf kaum etwas von den ursprünglichen Ideen und wissenschaftlich fundierten Vorschlägen wieder finden. Das erklärte er am Mittwoch in einer gemeinsam mit anderen Kritikern des Entwurfes veranstalteten Pressekonferenz in Wien.

Demnach müsste ein Antragsteller für einen Tierversuch nun lediglich zehn Fragen zu einer geplanten Untersuchung beantworten. Das sei erstaunlich, denn das Messerli-Institut habe der Kommission einmal einen Katalog mit ungefähr 100 Fragen und einem komplexen dahinterliegenden Berechnungsmodell vorgestellt, mit dem der zu erwartende Nutzen und Schaden genau gegeneinander aufgerechnet werden konnten, so Balluch. Den Letztentwurf der Experten kenne er aber nicht.

Auch Eberhart Theuer von der Forschungsstelle für Ethik und Wissenschaft im Dialog an der Universität Wien ist der endgültige Experten-Vorschlag nicht bekannt. Er könne sich aber nicht vorstellen, dass in den drei Jahren, in denen an dem Katalog gearbeitet wurde, lediglich diese zehn Fragen heraus gekommen sind. „Die wissenschaftliche Handschrift ist nicht mehr zu erkennen“, so der Rechtswissenschafter. Angesichts dessen grenze die Befassung der Messerli-Experten an „Verschwendung von Steuergeld“.

Ins gleiche Horn stieß der von der Arbeiterkammer in die Tierversuchskommission entsendete Vertreter, Ralph Chaloupek. In der Kommission hätten zwar unterschiedlichste Interessensgruppen produktiv zusammengearbeitet, der „erstaunliche“ Entwurf spiegle diesen Prozess aber nicht wieder. „Vor den Kopf gestoßen“ fühlt sich auch der Wildbiologe Hans Frey, der als Vertreter des Wiener Tierschutzvereins Teil des Gremiums ist. Neben der Mängel im Kriterienkatalog sei es auch bedenklich, dass die Entscheidung über die Bewilligung nicht von einer Expertenkommission, sondern von einzelnen Bundes- odere Landesbeamten getroffen werden, sagte er.