Nach OGH-Urteil gegen AvW-Prüfer will seine Versicherung nicht zahlen
Wien/Krumpendorf (APA) - In der Causa AvW müssen sich die geschädigten Anleger nach einem für sie positiven OGH-Urteil zur Haftung des AvW-W...
Wien/Krumpendorf (APA) - In der Causa AvW müssen sich die geschädigten Anleger nach einem für sie positiven OGH-Urteil zur Haftung des AvW-Wirtschaftsprüfers weiter gedulden. Nun verweigert nämlich eine Versicherung des Prüfers die Deckung. Der Wirtschaftsprüfer hat seine Assekuranz verklagt, ein Anlegeranwalt will seine 300 Mandanten dem Prozess als Nebenintervenienten (Streithelfer) aufseiten des Prüfers anschließen.
Der ursprünglich von hunderten Anlegern verklagte Wirtschaftsprüfer des im Jahr 2010 zusammengebrochenen Kärntner Finanzkonglomerats AvW hat kürzlich vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) eine Niederlage erlitten. Der OGH stellte fest, dass der Abschlussprüfer für unrichtig ausgestellte Bilanz-Testats haftet. Die Anleger hatten argumentiert, sie hätten die AvW-Genussscheine nicht gekauft, wenn der Wirtschaftsprüfer die Bestätigungsvermerke für die AvW-Bilanzen eingeschränkt oder gar versagt hätte und sie davon erfahren hätten.
Während Anlegeranwälte im Oktober, als das OGH-Urteil erging, noch positiv gestimmt waren, dass es bald zu einem Vergleich mit dem Wirtschaftsprüfer bzw. dessen Versicherung kommt, hat sich nun das Blatt gewendet, so Rechtsvertreter Andreas Pascher am Mittwoch.
Die sogenannte Vermögensschaden-Haftpflichtgrundversicherung wäre bereit zu zahlen, nicht aber die Exzedentenversicherung. „Die sträubt sich“, so Pascher zur APA. „Aufgrund dessen würde auch die Anschluss-Exzedentenversicherung nicht zahlen.“ Manche Wirtschaftsprüfer splitten ihre Versicherungsbeträge auf mehrere Assekuranzen, weil sie das billiger kommt, erklärte der Wiener Anwalt.
Gegen die Exzedentenversicherung, eine Art Zusatzversicherung, sei der Wirtschaftsprüfer, der jetzt nur mehr als Berater tätig ist, bereits im Sommer vor Gericht gezogen. Um die Ansprüche der Anleger zu sichern, wollen sich diese dem Streit anschließen.
Generell drückt die Versicherung die Summen für die Anleger, die den Wirtschaftsprüfer geklagt haben. Prüfer und Assekuranzen hätten eine Summe von rund 9 Mio. Euro genannt, sagte Pascher. „Diese Zahl ist aber mit Vorsicht zu genießen.“ Insgesamt hätten Geschädigte 43 Mio. Euro gegen den Wirtschaftsprüfer geltend gemacht, davon seien aber rund 5 Mio. Euro verjährt. Laut OGH muss der Prüfer, der jahrelang die AvW-Bilanzen abgenickt hat, für Verluste jener Anleger geradestehen, die binnen fünf Jahren nach Kauf der Scheine Klage eingebracht haben.
Von der spektakulären Pleite der Firmengruppe des mittlerweile inhaftierten Finanzjongleurs Wolfgang Auer-Welsbach sind insgesamt 12.500 Privatanleger betroffen, die für 450 Mio. Euro Genussscheine gezeichnet haben. Ein Wertpapier kostete zwischen 1.200 und 3.000 Euro.
Gerichtlich ist die Sache sieben Jahre nach dem Bekanntwerden erster „Malversationen“ immer noch nicht ausgestanden. Anleger haben Klagen gegen zahlreiche potenzielle Verantwortliche eingebracht, um wenigstens einen Teil ihres Investments zurückzuerhalten. „Hauptverfahren“ ist jenes gegen die Republik - hier geht es um etwaige Versäumnisse der Wertpapieraufsicht. Anwalt Pascher hat weiters Klagen gegen den zweiten Ex-AvW-Vorstand eingebracht. Gegen den Steuerberater sowie die frühere Hausbank der AvW laufen dem Anwalt zufolge ebenfalls Prozesse.
~ WEB http://www.avw.at ~ APA416 2015-11-04/14:59