VW-Skandal - Schadensersatzansprüche für VW-Fahrer sind noch unklar

Wolfsburg (APA/AFP) - Der Betrugsskandal bei Volkswagen hat sich ausgeweitet. Nicht nur der gesundheitsgefährdende Stickoxid-Ausstoß (NOX) v...

Wolfsburg (APA/AFP) - Der Betrugsskandal bei Volkswagen hat sich ausgeweitet. Nicht nur der gesundheitsgefährdende Stickoxid-Ausstoß (NOX) von weltweit bis zu elf Millionen Dieselfahrzeugen ist deutlich höher als von VW angegeben, sondern bei vielen Autos auch der Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2).

Letzteres könnte laut VW nach derzeitigem Stand rund 800.000 Fahrzeuge - darunter Diesel und Benziner - betreffen. Die Lage für betroffene Autofahrer ist noch unklar.

Welche Rechte haben betroffene VW-Fahrer?

Verbraucher haben beim Kauf eines mangelhaften Produkts gegenüber dem Verkäufer innerhalb einer Frist von zwei Jahren sogenannte Gewährleistungsrechte. Im Mittelpunkt steht dabei zunächst die Nacherfüllung, also im Fall VW die Reparatur des Autos. Für die von den falschen NOX-Angaben betroffenen Dieselfahrzeuge hat VW eine kostenlose Rückrufaktion angekündigt, um die Fehler mit einem Software-Update zu beheben. Gelingt dies dem Konzern, haben Betroffene keine weiteren Ansprüche. Gelingt dies nicht, kann der Kunde per „Minderung“ einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen.

Bei den nun bekanntgegebenen Überschreitungen der CO2-Werte scheint der Fall dagegen anders gelagert zu sein. Hier ist laut VW keine Umrüstung nötig, allerdings kündigte der Autobauer an, dass Kunden sich Kosten erstatten lassen können. Wie dies im Einzelfall funktionieren soll, ist noch unklar.

Können VW-Besitzer vom Kauf zurücktreten?

Auch hier muss zwischen den zwei Dimensionen des Betrugsskandals unterschieden werden. Mit Blick auf die NOX-Verstöße kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags zu dem Schluss, dass Kunden unter Umständen tatsächlich von ihrem Kauf zurücktreten könnten. Und zwar dann, wenn der Spritverbrauch als Folge eines Rückrufes und einer Umrüstung steigt. Allerdings nur im Falle, wenn eine „erhebliche Pflichtverletzung“ vorliegt. Letztere sei gegeben, wenn der Verbrauch für die betroffenen Dieselautos nach der Umrüstung zehn Prozent höher liegt als VW beim Kauf des Autos angegeben hatte.

Im Zuge der CO2-Verstöße hat VW bereits erklärt, dass der Spritverbrauch der betroffenen Autos höher als angegeben ist. Genaue Zahlen sind aber noch nicht bekannt. Um hier Ansprüche anzumelden, brauche es noch deutlich mehr Angaben von VW, heißt es beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Noch wüssten VW-Kunden auch nicht, ob ihr Auto überhaupt betroffen ist.

Wo liegen Schwierigkeiten bei Forderungen nach Schadenersatz?

Über Kaufpreisminderungen hinausgehende Forderungen sind nur dann möglich, wenn dem Verkäufer oder VW nachgewiesen werden kann, dass sie die Mängel kannten und vorsätzlich verschwiegen haben. Jeder Betroffene müsste dann individuell auf Schadenersatz klagen und die mit hohen Kosten verbundenen Prozessrisiken selbst tragen. Gruppenklagen wie in den USA gibt es in Deutschland nicht. Die Bundesregierung will aber offenbar Anfang 2016 einen Referentenentwurf dazu vorlegen.

Könnten VW-Besitzer auf Folgekosten des Skandals sitzen bleiben?

Ja, warnt der vzbv. Mit Blick auf die NOX-Verstöße ist VW einem Rechtsgutachten für den vzbv zufolge nach aktueller Rechtslage nicht verpflichtet, sämtliche Folgekosten zu tragen. Darunter fallen etwa Kosten für ein Ersatzfahrzeug während der Reparatur oder Mängel infolge der Umrüstung wie ein geringerer Wiederverkaufswert.

~ ISIN DE0007664039 WEB http://www.volkswagenag.com ~ APA442 2015-11-04/15:22