Deutsches Kabinett verabschiedete Entwurf zu Kulturgutschutzgesetz
Berlin (APA/dpa) - Das deutsche Kabinett hat am Mittwoch das umstrittene Gesetz zum Schutz von Kulturgütern verabschiedet. Der Entwurf von K...
Berlin (APA/dpa) - Das deutsche Kabinett hat am Mittwoch das umstrittene Gesetz zum Schutz von Kulturgütern verabschiedet. Der Entwurf von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) geht damit zur weiteren Beratung in den Bundestag, wo es im Frühling 2016 beschlossen werden soll. Mit dem Gesetz soll national wertvolles Kulturgut vor einer Abwanderung ins Ausland geschützt werden.
Zugleich ist vorgesehen, die Einfuhr von geraubten und geplünderten Kunstschätzen vor allem aus Kriegs- und Krisengebieten zu erschweren. „Mit der Novellierung des Kulturgutschutzes setzen wir eines der wichtigsten kulturpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode um“, erklärte die Ministerin. Der Deutsche Kulturrat begrüßte den Beschluss. Der Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler bekräftigte dagegen seine Kritik. Statt den Kunsthandel zu fördern, bringe das Vorhaben sowohl im europäischen wie im internationalen Vergleich Wettbewerbsnachteile, sagte Verbandschef Kristian Jarmuschek der dpa.
Bei Künstlern, Sammlern und Galeristen waren die Pläne schon seit Monaten auf teils heftige Kritik gestoßen. Sie fürchten zusätzliche Bürokratie und Handelshemmnisse, einige sprachen gar von „Enteignung“. Der deutsche Künstler Georg Baselitz hatte aus Protest Leihgaben in deutschen Museen abhängen lassen.
Das Kölner Kunsthaus Lempertz hat neu fünf Werke des expressionistischen Malers August Macke (1887-1914) im Auftrag der Erben zu versteigern. „Die Macke-Erben befürchten, dass sie mit dem Nachlass auf die Liste des schützenswerten Kulturguts geraten könnten“, sagte Auktionator Henrik Hanstein der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochausgabe). „Danach könnten die Werke nicht mehr exportiert werden und würden dadurch erheblich an Wert einbüßen.“
Von einem Ausfuhrverbot betroffen ist laut Gesetzentwurf künftig Kulturgut, das „besonders bedeutsam“ für das kulturelle Erbe Deutschlands ist und dessen Abwanderung einen „wesentlichen Verlust“ für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde. Werke lebender Künstler dürfen allerdings nur mit deren Zustimmung eingetragen werden, heißt es ausdrücklich.
Zudem muss künftig grundsätzlich bei der Ausfuhr von wertvolleren Kunstwerken eine Genehmigung eingeholt werden. Bisher war das nur im EU-Ausland, nicht aber im Binnenmarkt nötig. Laut Entwurf sind etwa Gemälde betroffen, wenn sie älter als 70 Jahre sind und auf mehr als 300.000 Euro geschätzt werden.
Schon mehrfach gab es Hinweise, dass Sammler aus Furcht vor den bevorstehenden Regelungen wertvolle Werke ins Ausland bringen. Der Lempertz-Auktionator Hanstein bestätigte der dpa, beim Vorgehen der Macke-Erben handle es sich nicht um einen Einzelfall. Viele Betroffene überlegten, ihre Sammlungen ins Ausland zu bringen, vor allem in die Benelux-Länder. Zwar halte er diese Reaktion für verfrüht, aber: „Was bislang schon abgeflossen ist, ist furchterregend.“ Er wisse von Werken im Gesamtwert von mehr als 100 Millionen Euro.