Preisabsprachen: Samsung muss 1,05 Mio. Euro Strafe zahlen
Händler in Österreich wurden aufgefordert, Verkaufspreise im Internet anzuheben. EU geht gegen ein Elektronik-Kartell vor.
Wien, Brüssel – Der Elektronikkonzern Samsung muss wegen illegaler Preisabsprachen in Österreich eine Kartellstrafe von 1,05 Mio. Euro zahlen. Das Kartellgericht habe am 9. September gegen die Samsung Electronic Austria GmbH ein Bußgeld verhängt, teilte die ermittelnde Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Mittwoch auf ihrer Webseite mit. Es geht unter anderem um Fernseher, Notebooks, Tablets und Bildschirme.
Wie die BWB erklärt, betrafen die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen vertikale Abstimmungsmaßnahmen mit Österreichischen Wiederverkäufern. Samsung habe zwischen April 2009 und Mai 2014 die Preise abgesprochen. Teilweise seien die Händler aufgefordert worden, die Online-Verkaufspreise zu erhöhen. Neben Unterhaltungselektronik waren auch Kühlschränke, Waschmaschinen und Staubsauger-Roboter betroffen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Kartellstrafen in Millionenhöhe sind in Österreich eher selten, erst kürzlich fasste der Kamerahersteller Nikon wegen ähnlicher Vergehen eine Geldbuße von 170.000 Euro aus. Den Rekord der höchsten Geldstrafe hält seit vergangenen Freitag der Lebensmittelhändler Spar, der wegen Preisabsprachen bei Milch, Käse und Co. vom Höchstgericht zu einer Strafe von 30 Mio. Euro verdonnert wurde.
Die BWB hat den Elektronikhandel im Internet seit einiger Zeit im Visier. Bisher wurden aus der Branche sieben Unternehmen verurteilt. Zusammen machen die Geldbußen über 6,2 Mio. Euro aus. Die Elektrohandelskette MediaSaturn musste 1,23 Mio. Euro zahlen, Philips wurde 2013 zu 2,9 Mio. Euro verurteilt.
Illegale Preisabsprachen asiatischer Elektronik-Unternehmen
Die EU-Kommission geht gegen zehn asiatische Elektronik-Unternehmen wegen möglicher illegaler Preisabsprachen vor. Dabei handelt es sich um Hersteller von Elektrolyt-Kondensatoren, also elektronische Bauteile, die für eine gleichmäßige Stromabgabe etwa in Fernsehern, Spielekonsolen oder Handys benutzt werden, teilte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mit.Namen der betroffenen Unternehmen nannte die EU-Behörde wie üblich nicht.
Die Brüsseler Wettbewerbshüter durchleuchten die Geschäftspraktiken der Unternehmen in einem Kartellverfahren und haben die Firmen nun schriftlich über die Vorwürfe informiert. Es bestehe der Verdacht, dass sich die Unternehmen von 1997 bis 2014 in Japan untereinander über künftige Markttrends, Preise und Kundendaten abgesprochen haben. Einige Gespräche hätten anscheinend auch in Europa mit der europäischen Tochter eines japanischen Unternehmens stattgefunden, schrieb die EU-Kommission. Dies würde gegen EU-Recht verstoßen.
Falls sich der Verdacht der Wettbewerbshüter bestätigen sollte, drohen den Firmen hohe Geldstrafen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Eine Frist für den Abschluss der Untersuchung gibt es nicht. In der EU sind Absprachen über Preise oder die Aufteilung des Marktes verboten. (APA, dpa)