Wiener Jugendliche demolierten Dutzende Autos: Bedingte Haftstrafen

Wien (APA) - Von einem „Verwüstungsfeldzug“ hat Richter Norbert Gerstberger am Donnerstag im Straflandesgericht im Prozess gegen eine Jugend...

Wien (APA) - Von einem „Verwüstungsfeldzug“ hat Richter Norbert Gerstberger am Donnerstag im Straflandesgericht im Prozess gegen eine Jugend-Gang gesprochen, die innerhalb von nur zehn Tagen in Floridsdorf Dutzende Autos und Motorräder beschädigte. Die vier Burschen im Alter zwischen 17 und 22 schlitzten Reifen auf, zertrümmerten Windschutzscheiben, brachen Außenspiegel ab und zerkratzten den Lack.

Rund 50 Fahrzeuge wurden zwischen dem 29. April und dem 7. Mai 2015 demoliert, ein Sachschaden von rund 22.000 Euro war von der Anklage umfasst. Besonders brenzlig wurde es für eine 17-Jährige, die eines Nachts beobachten konnte, wie die Angeklagten gegen geparkte Pkw losgingen und dann mit dem Auto eines Täters davonfahren wollten. Mit ihrem Freund nahm das Mädchen die Verfolgung auf, das junge Pärchen wollte die Vandalen an der Flucht hindern. Darauf zog der 22-Jährige eine Schreckschusspistole und feuerte in Richtung der 17-Jährigen.

„Ich bin zu Boden gefallen und hab‘ mich angepinkelt vor Angst“, schilderte das Mädchen nun als Zeugin. Der 22-Jährige entschuldigte sich bei ihr und übergab ihr 330 Euro an finanzieller Wiedergutmachung. Er habe „in die Luft gezielt“, das Ganze sei grundsätzlich nicht geplant gewesen. Der junge Mann versucht sich seit längerem als Gangster-Rapper. Er habe mit seinen Freunden an besagtem Abend eigentlich ein Musikvideo drehen und Fotos anfertigen wollen, um das im Internet veröffentlichen zu können. Sein Facebook-Profil weist derzeit eher bescheidene 188 Likes auf. Dass es danach zu den Sachbeschädigungen kam, erklärte der von Verteidiger Normann Hofstätter vertretene Bursch mit „einer ziemlich dämlichen Eigendynamik“.

Während der 22-Jährige nur einmal mit auf Zerstörungstour war, ließen die drei jüngeren Burschen fast an jedem Abend ihren Aggressionen freien Lauf, ehe sie geschnappt wurden. Sie waren umfassend geständig, weshalb die bisher Unbescholtenen am Ende mit Bewährungsstrafen zwischen vier und sechs Monaten davonkamen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, der Anklagevertreter gab vorerst keine Erklärung ab. Die Schadensgutmachung muss auf zivilrechtlichem Weg geklärt werden.