Rechtsanspruch auf Basiskonto soll im September 2016 kommen

Wien (APA) - Ein „Basiskonto“ soll künftig auch sozial und wirtschaftlich Benachteiligten ermöglichen, am Zahlungsverkehr teilzunehmen. Gepl...

Wien (APA) - Ein „Basiskonto“ soll künftig auch sozial und wirtschaftlich Benachteiligten ermöglichen, am Zahlungsverkehr teilzunehmen. Geplant ist, dass ab September 2016 jeder einen Rechtsanspruch auf so ein Konto hat. Derzeit gibt es rund 150.000 Personen in Österreich, die kein Konto haben. Künftig sollen die Banken niemandem ein Basiskonto verwehren können. Österreich setzt damit eine Vorgabe der EU um.

Das neue Basiskonto soll alle Funktionen eines Zahlungskontos bieten, wie Überweisungen für Miete, Strom, Wasser, Telefon, Empfang von Zahlungen aus Arbeitsverträgen oder sozialen Unterstützungsleistungen und auch mit einer Bankomatkarte verbunden sein. Lediglich einen Überziehungsrahmen wird es nicht geben.

Durch ein Basiskonto haben in Zukunft beispielsweise auch Asylwerber, Obdachlose, verschuldete Personen oder Verbraucher aus anderen Mitgliedstaaten der EU, die in Österreich keinen Wohnsitz oder Arbeitsplatz haben, einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto. Die Banken haben diesen Menschen bisher oft ein Konto entweder ganz verwehrt oder nur zu höheren Kosten eingeräumt. Dadurch konnten die Betroffenen nur sehr eingeschränkt am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen.

Die Kosten für das Basiskonto sind mit maximal 80 Euro pro Jahr gedeckelt. Wenn die Bank für die normalen Zahlungskonten günstigere Bedingungen anbietet, werden die günstigsten Kosten verrechnet. Für besonders sozial oder wirtschaftlich schutzbedürftige Verbraucher soll das Basiskonto maximal 40 Euro kosten. Wer besonders schutzbedürftig ist wird vom Sozialministerium mit Verordnung festgelegt. Dabei ist etwa an Bezieher einer Mindestpension, einer Mindestsicherung oder einer Notstandshilfe sowie an Asylwerber, Obdachlose oder von einem Privatkonkurs betroffene Personen gedacht.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) hat heute den Gesetzesentwurf für das Verbraucherzahlungskontogesetz zur Begutachtung verschickt. Im Februar soll der Entwurf ins Parlament kommen. Mit dem Gesetz wird die Zahlungskontorichtlinie der EU in Österreich umgesetzt. Demnach wird jedem Verbraucher, der sich rechtmäßig in der EU aufhält, das Recht auf ein Zahlungskonto bei einem österreichischen Kreditinstitut eingeräumt.

„Mit dem neuen Basiskonto helfen wir daher nicht nur Personen, die bisher kein Konto hatten. Es ist auch ein Angebot an all jene VerbraucherInnen, die ohnehin keinen Überziehungsrahmen eingeräumt erhalten und die sich mit dem Basiskonto im Durchschnitt die Hälfte ihrer bisherigen Kontokosten ersparen können“, hob Hundstorfer in einer Aussendung hervor. „Dabei möchte ich mich vor allem bei den VertreterInnen der Banken bedanken, die sich zu dieser sozialen Maßnahme bereit erklärt haben.“

Während in Österreich die EU-Vorgabe erst im September 2016 und damit praktisch zum letztmöglichen Zeitpunkt umgesetzt werden soll, geschieht das in Deutschland bereits Mitte 2016. Darauf angesprochen hieß es aus dem Sozialministerium, die Banken brauchten Zeit für den Umstellungsprozess.