Mehr Transparenz bei Konten für alle Bankkunden geplant

Wien (APA) - Das neue Verbraucherzahlungskontogesetz, das vom Sozialministerium zur Begutachtung verschickt wurde, soll neben dem Basiskonto...

Wien (APA) - Das neue Verbraucherzahlungskontogesetz, das vom Sozialministerium zur Begutachtung verschickt wurde, soll neben dem Basiskonto auch allen Bankkunden mehr Transparenz bringen. Der Preisvergleich soll einfacher werden, der Wechsel zu einem anderen Geldinstitut ebenfalls. Wer länger sein Konto überzieht und dafür hohe Überziehungszinsen zahlen muss, soll Informationen über einen Kredit bekommen.

Um einen einfachen Preisvergleich zu ermöglichen, müssen den Verbrauchern vor Vertragsabschluss und später mindestens einmal jährlich Entgeltinformationen und Entgeltaufstellungen in einer einheitlichen Terminologie und in einem einheitlichen Format mitgeteilt werden. Außerdem wird die Arbeiterkammer eine Website betreiben, auf der man die Entgelte vergleichen kann, die in Österreich für Zahlungskonten verlangt werden.

Damit man die jeweils günstigsten Angebote nutzen kann, müssen die Banken ihren Kunden einen Service zur Verfügung stellen, der alle mit einem Kontowechsel verbundenen Umstellungen und Verständigungen dritter Personen umfasst - ein standardisiertes Wechselprocedere.

Wenn das Konto am Jahresende seit mehr als drei Monaten durchgehend mit mehr als dem Eineinhalbfachen der durchschnittlichen monatlichen Kontoeingänge überzogen ist, muss die Bank den Kunden Informationen zu mindestens einem Ratenkredit mitteilen, mit dem der Kreditbedarf der Kunden kostengünstiger als mit der bestehenden Überziehung abgedeckt werden könnte. Außerdem muss den Kunden eine individuelle Beratung über günstigere Kreditprodukte angeboten werden. Damit sollen Verbraucher vor hohen Überziehungskosten geschützt und der Gefahr einer beginnenden Überschuldung vorgebeugt werden, denn das Ausnutzen des Überziehungsrahmens auf Dauer ist deutlich teurer für die Bankkunden als ein Konsumkredit.