Gericht: Fluggesellschaft muss Kunden klar über Rechte informieren
Berlin (APA/AFP) - Fluggesellschaften müssen Kunden eindeutig und vollständig über ihre Rechte informieren. Dies gilt etwa auch für den Ansp...
Berlin (APA/AFP) - Fluggesellschaften müssen Kunden eindeutig und vollständig über ihre Rechte informieren. Dies gilt etwa auch für den Anspruch auf Entschädigung für große Verspätungen, entschied das Landgericht Berlin im Fall der Airline Germania, wie der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Donnerstag mitteilte.
Das Gericht habe klargestellt, dass Airlines wichtige Kundenansprüche in ihren Informationsblättern „nicht einfach weglassen“ dürfen, erklärte Kerstin Hoppe vom vzbv. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 52 O 102/15)
Dem Urteil zufolge hatte die Berliner Charter- und Liniengesellschaft Germania die Kundenansprüche auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen bei Überbuchungen, Annullierungen und großen Verspätungen missverständlich und teilweise falsch wiedergegeben. So fehlte etwa in dem Infoblatt auf der Internetseite der Hinweis auf Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro, die Fluggästen EU-weit bei großen Verspätungen zustehen.
Lückenhaft informierte die Airline dem vzbv zufolge auch über die Rechte von Kunden, die ihren Flug wegen einer Überbuchung nicht antreten dürfen: Es blieb demnach unerwähnt, dass die Passagiere neben der Erstattung des Flugpreises einen kostenlosen Rückflug zum Ausgangsflughafen ihrer Reise verlangen können.
Zudem wurde Passagieren, die etwa wegen einer Annullierung ihres Flugs die Nacht vor Ort verbringen müssen, nur „notfalls“ eine Hotelunterbringung angeboten. Das Gericht kritisierte dies als missverständlich, weil Airlines in solchen Fällen stets verpflichtet sind, ihren Gästen eine Hotelunterbringung anzubieten.
Germania erklärte auf Anfrage, das fragliche Infoblatt sei bereits den rechtlichen Vorgaben angepasst worden.