Erstochener Tiroler: Einspruch gegen Mordanklage abgewiesen
Innsbruck (APA) - Im Fall eines im vergangenen Dezember in seinem Haus in Mühlbachl im Wipptal erstochenen 39-jährigen Tirolers hat das Ober...
Innsbruck (APA) - Im Fall eines im vergangenen Dezember in seinem Haus in Mühlbachl im Wipptal erstochenen 39-jährigen Tirolers hat das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) den Einspruch des Anwalts des tatverdächtigen 25-Jährigen gegen die Mordanklage abgewiesen. Dies teilte ein OLG-Sprecher der APA am Donnerstag mit und bestätigte damit einen Bericht des ORF Tirol. Die Anklage ist somit rechtskräftig.
Ein Prozesstermin stand noch nicht fest. Dem 25-Jährigen wird vorgeworfen, seinen Bekannten durch die Zufügung massiver Stichverletzungen vorsätzlich getötet zu haben. Der Beschuldigte stellt die Tat laut Staatsanwaltschaft in Abrede. Das Motiv für die Gewalttat habe - nicht zuletzt, weil der Angeklagte die Tat bestreite - nicht eindeutig geklärt werden können, hatte es zuletzt geheißen.
Die Anklage stützt sich auf mehrere insbesondere spurenkundliche Sachverständigengutachten und auf die ausgewerteten Telefon- und Navigationsdaten des Angeklagten, aus denen sich die zeitliche und örtliche Nähe des Beschuldigten zum Tatgeschehen ergebe, hieß es. Nach dem medizinischen Gutachten sind laut Anklagebehörde zur Tötung des Opfers zumindest zwei verschiedene Waffen verwendet worden. Keine dieser Waffen konnte aufgefunden werden. In einem sehr aufwendigen Ermittlungsverfahren wurden von zehn Sachverständigen Gutachten erstattet.
Da die Bluttat so heftig ausgeführt worden sei, hatte der Anwalt des Beschuldigten bezweifelt, ob die Tat nur von einem Täter ausgeführt werden konnte. Der 39-Jährige sei nämlich nicht, wie beispielsweise bei einem Raubmord, mit wenigen gezielten Messerstichen getötet, sondern mit Dutzenden von Einstichen regelrecht hingerichtet worden. Auch die Spurenlage könne nicht mit seinem Mandanten in Verbindung gebracht werden, begründete der Anwalt den Einspruch gegen die Anklage.
Bei dem Beschuldigten, der seit dem 18. Dezember 2014 in U-Haft sitzt, soll es sich um einen flüchtigen Bekannten des Erstochenen handeln. Er soll sich zum Tatzeitpunkt im Haus des Opfers befunden haben.
Eine nahe Verwandte hatte den 39-Jährigen, der allein in dem Haus wohnte, am 16. Dezember blutüberströmt im Wohnzimmer liegend gefunden. Die Frau, die einen Schlüssel zu dem Haus besaß, wollte nach dem Rechten sehen, da das Opfer entgegen seinen Gewohnheiten in der Früh nicht erreichbar war.