Lufthunderter gilt auch für Elektroautos
Innsbruck – Dass Tempo 100 im Rahmen des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L)auch für abgasfreie E-Autos gilt, sieht der Imster Anwalt Chris...
Innsbruck –Dass Tempo 100 im Rahmen des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L)auch für abgasfreie E-Autos gilt, sieht der Imster Anwalt Christian Schöffthaler nicht ein. Aus seiner Sicht lässt eine EU-konforme Anwendung von IG-Luft für schadstofffreie Autos 130 km/h zu. Deshalb suchte er auf der Autobahn mit 111 km/h den erlösenden Blitz direkt hinein in ein klärendes Strafverfahren. Doch damit blitzte er beim Landesverwaltungsgericht ab. Dieses bestätigte nicht nur die Strafe von 45 Euro, sondern stellte auch fest, dass man sich an Gesetze halten müsse – auch wenn man sie zur Klärung einer Rechtsfrage übertritt.
Zudem erklärte das Landesverwaltungsgericht, wie in ähnlichen Fällen in Tirol und Salzburg, dass der Gesetzgeber E-Autos nicht etwa vergessen, sondern die Verordnung so formuliert habe, dass diese nur von räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Verkehrs, aber nicht von Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgenommen sein sollen. Eine Ausnahme würde sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken und wäre zudem mit einem unverhältnismäßigen Aufwand für die Kontrolle verbunden. Laut Verfassungsgerichtshof sei es zudem nicht unsachlich, bei IG-L einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzungen zu verhängen, ohne zwischen Fahrzeuggattungen zu differenzieren, Gleichheitswidrigkeit sei nicht gegeben.
Schöffthaler wird jetzt außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis erheben. Auf die europarechtlichen Aspekte zur Schaffung von nachhaltigen Maßnahmen und Anreizen zur Verbesserung der Luftgüte sei nicht eingegangen worden. Dass keine Luftgütemessungen eingeholt wurden, bezeichnet er als schweren Verfahrensmangel. (fell)