Höchstgericht in Ungarn bestätigt 160.000 Euro Strafzahlung für Spar
Der Österreichische Handelsriese soll in Ungarn seine Marktmacht missbraucht haben. Laut Spar war ein rückwirkend eingeführtes Gesetz der Grund für die Strafe.
Wien, Salzburg – Nach einer Rekordstrafe in Österreich wurde jetzt bekannt, dass der Handelskonzern Spar auch in Ungarn eine Strafzahlung aufgebrummt bekam. Das Oberste Gericht in Ungarn verhängte ein Bußgeld in Höhe von 50 Mio. Forint (rund 160.000 Euro) über Spar wegen Missbrauchs seiner dortigen Marktmacht, geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil hervor.
Spar hat im Zeitraum 2009 bis 2011 seine Marktmacht missbraucht, indem der Händler seinen Lieferanten ungerechtfertigte Bonusbedingungen auferlegte, so die Begründung. Spar ist der viertgrößte Einzelhändler in Ungarn. 2014 machte das Unternehmen dort einen Umsatz von 473,7 Mrd. Forint (1,5 Mrd. Euro).
Spar bestätigte die Bußgeldzahlung, erklärte aber es dabei nicht um den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, sondern um die Einführung eines neuen Gesetzes in Ungarn ging. Damit war. so Spar, es von einem Tag auf den anderen plötzlich nicht mehr erlaubte, bestimmte Konditionen mit landwirtschaftlichen Lieferanten zu vereinbaren. „Wir hatten damals auf der Stelle als das Gesetz in Kraft trat, diese Konditionen umgestellt. Rückwirkend war das aber natürlich nicht mehr möglich, das Gesetz galt aber rückwirkend“, so Spar-Sprecherin Nicole Berkmann.
Erst vergangene Woche wurde Spar vom heimischen Kartellobergericht zu einer Geldstrafe von 30 Mio. Euro verdonnert, weil der Konzern bei Molkereiprodukten Preise absprach. (APA)