Lebensgefährtin mit Hundeleine erdrosselt: Mordprozess in Linz 1

Linz (APA) - Ein 35-Jähriger, der im Mai seine Lebensgefährtin in deren Wohnung in Traun erdrosselt und ihren Hund erstochen haben soll, ist...

Linz (APA) - Ein 35-Jähriger, der im Mai seine Lebensgefährtin in deren Wohnung in Traun erdrosselt und ihren Hund erstochen haben soll, ist am Freitag wegen Morders im Landesgericht Linz der Prozess gemacht worden. Der Angeklagte zeigte sich reumütig. Die Verteidigung plädierte auf Tötung im Affekt, worauf eine Gefängnisstrafe zwischen fünf und zehn Jahren steht.

Der Angeklagte hatte schon in seiner ersten Einvernahme bei der Polizei ein umfassendes Geständnis abgelegt, bei dem er auch vor Gericht blieb. Nach einer durchzechten Mainacht und einem heftigen Streit hatte er gegen sechs Uhr seine Lebensgefährtin erst mit einem Hundehalsband bis zur Bewusstlosigkeit stranguliert und danach bis zum Tod mit einer Hundeleine erdrosselt, bestätigte er die Anklageschrift. Danach sei er erschöpft neben der Toten - Kopf an Kopf - am Boden eingeschlafen. Als er gegen Mittag aufwachte, trug er den Leichnam ins Bett, erstach den Hund der Lebensgefährtin und flüchtete mit dem Zug nach Prag, schilderte er detailliert die Tat. Erst dann habe er realisiert, was er getan habe. Er telefonierte vom Handy mit Verwandten, verschickte SMS und postete auf Facebook, dass er „ein Mörder“ sei „ein schlechter Mensch“, erklärte er den Geschworenen. In Prag habe er versucht, sich das Leben zu nehmen, doch es fehlte ihm offenbar der Mut. Knapp eine Woche nach seiner Tat stellte er sich dann in der österreichischen Botschaft der Polizei. Dass er mittlerweile mit einem internationalen Haftbefehl gesucht wurde, „habe ich mir gedacht“.

Es war nicht das erste Mal, dass der Mann gegenüber seiner Freundin handgreiflich geworden war. Erst im Jänner 2004 hatte er ihr das Nasenbein gebrochen und wurde zu vier Monaten bedingt verurteilt. Das war bereits seine fünft Vorstrafe, wie die Vorsitzende Richterin Petra Oberhuber den Akten entnahm. „Übermäßiger Alkohol- und Drogenkonsum, ein hohes Aggressionspotenzial und ein impulsiver Charakter“, diese Mischung führte für Staatsanwalt Reinhard Steiner letztendlich zu dem Mord. Keineswegs habe der gelernte Schlosser aus einer „allgemein heftigen Gemütsbewegung“ heraus sein Opfer erdrosselt, wie dies jedoch Verteidiger Andreas Mauhart meinte.

Die seit Jahren konfliktträchtige Beziehung und der Streit in jener Nacht hätten seinen Mandanten so wütend gemacht, dass er im Affekt gehandelt habe. Als die Lebensgefährtin dann noch zu ihm gemeint habe, „wenn ich nichts mehr sagen darf, brauch ich eh nicht mehr leben“, habe sich bei dem Angeklagten „der Schalter umgelegt“. Daher plädierte Mauhart auf Totschlag.

Ein Urteil war noch für Freitag angekündigt.