Parteifinanzen: Wahlkampf-Finanzierung durch FP-Klub bleibt straffrei

Wien (APA) - Die mutmaßlich illegale Finanzierung von Teilen des FPÖ-Nationalratswahlkampfes 2013 aus Mitteln des Parlamentsklubs bleibt für...

Wien (APA) - Die mutmaßlich illegale Finanzierung von Teilen des FPÖ-Nationalratswahlkampfes 2013 aus Mitteln des Parlamentsklubs bleibt für die Partei ohne Konsequenzen. Der „Unabhängige Parteien Transparenz Senat“ (UPTS) im Kanzleramt hat das diesbezügliche Verfahren eingestellt. Dies ist bemerkenswert, denn eigentlich verbietet das Parteiengesetz derartige Spenden der Parlamentsklubs an ihre Mutterpartei.

Die FPÖ hat die Finanzierung der Inserate und Plakate durch den Klub nie bestritten. Vielmehr stellte man sich auf den Standpunkt, dass es keine Wahlwerbung sondern Werbung für den Parlamentsklub und daher zulässig sei. Der vom früheren Präsidenten des Verfassungsgerichts, Ludwig Adamovich, geleitete Senat wertete die Inserate dagegen schon in einem ersten Verfahren 2013 als Werbung für die Partei und damit als (verbotene) Sachspende des Klubs an die Partei. Einer Strafe entgingen die zuständigen Funktionäre damals lediglich wegen einer bis heute nicht sanierten Gesetzeslücke. Auch ein ähnlicher Fall bei der SPÖ blieb deshalb ohne Sanktion.

Das nun durchgeführte Verfahren hätte theoretisch eine Geldbuße gegen die FPÖ zur Folge haben können. Dieses Verfahren wurde nun jedoch eingestellt. Begründung des Senatsvorsitzenden Adamovich gegenüber der APA: Obwohl dem Senat der Sachverhalt aus dem 2013 durchgeführten ersten Verfahren bereits bekannt war, hätte es für eine Geldbuße gegen die Partei eine konkrete Anzeige durch den Rechnungshof gebraucht. Der hat den Sachverhalt zwar an den Senat gemeldet, aber ohne einen konkreten „vermuteten Verstoß“ zu benennen. Daher sei das Verfahren einzustellen gewesen.

„Wir können nicht über das hinausgehen, was der Rechnungshof in seiner Äußerung sagt“, betonte Adamovich. „Es wäre theoretisch denkbar, dass das Gesetz vorsieht, dass der Senat von Amts wegen solche Fälle aufzugreifen hat, wenn er Verdachtsmomente hat. Aber das ist nicht der Fall“, so der Jurist: „Ob das gescheit ist oder nicht, ist eine andere Geschichte.“ Kritik sei aber „an die Adresse des Gesetzgebers zu richten“.

Im Freitag veröffentlichten Bescheid liest sich das so: Der Senat teilte dem Rechnungshof im Februar 2014 mit, dass sich im ersten Verfahren gegen die FPÖ Anhaltspunkte für unzulässige Spenden (des Klubs an die Partei, Anm.) ergeben hätten. Woraufhin der Rechnungshof - nach Prüfung des Rechenschaftsberichtes der FPÖ - zurückmeldete, dass er die Vorwürfe „mangels originärer Einschau- und Prüfungsrechte“ nicht entkräften könne. Denn: „Im Rechenschaftsbericht fanden sich keine Vermerke zu angenommenen unzulässigen Spenden.“

Die FPÖ schloss daraus in ihrer Stellungnahme an den Senat, dass der Rechnungshof somit „keinerlei konkrete Verdachtsmomente“ gegen die FPÖ festgestellt habe. Der Senat schloss sich dieser Sichtweise an und stellte fest, dass eine bloße „Nichtentkräftung“ der Vorwürfe durch den Rechnungshof nicht ausreiche. Und: „Das Verfahren wird eingestellt.“

~ WEB http://www.fpoe.at ~ APA250 2015-11-06/12:19