EU-Kommission will Sorgen nach Datenschutz-Urteil zerstreuen

Europa-weit/Luxemburg/Menlo Park (APA/Reuters) - Die EU-Kommission versucht die Unsicherheit der Unternehmen im Datenaustausch mit den USA z...

Europa-weit/Luxemburg/Menlo Park (APA/Reuters) - Die EU-Kommission versucht die Unsicherheit der Unternehmen im Datenaustausch mit den USA zu zerstreuen. Sie legte am Freitag eine Reihe von Leitlinien vor, die das vom Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gekippte Datenschutzabkommen „Safe Harbour“ vorübergehend ersetzen sollen.

Daran sollen sich Firmen orientieren, wenn sie Geschäfte in den USA machen. Die Regeln sollen so lange gelten, bis ein neues Datenschutzabkommen ausgehandelt ist. Die EU-Kommission will diese Verhandlungen mit der US-Regierung innerhalb von drei Monaten abschließen.

In den Leitlinien betont die EU-Behörde, dass Daten unter Einhaltung bestimmter Regeln weiter ausgetauscht werden können. Dabei sollen Klauseln in Musterverträgen helfen, die von der Kommission veröffentlicht wurden. Für Datentransfers über den Atlantik innerhalb eines Unternehmens können die Firmen zudem verbindliche Vorschriften festlegen, die von den nationalen Datenschutzbehörden genehmigt werden müssen. Ohne weiteres möglich sind dagegen Datenübermittlungen zum Abschluss eines Vertrages, etwa bei Buchung eines Flugs in die USA oder bei der Reservierung eines Hotels. Auch bei Rechtsstreitigkeiten oder bei voller Zustimmung einer betroffenen Person ist die Übermittlung von Informationen weiter möglich.

Der EuGH hatte das „Safe Harbor“-Abkommen vor einigen Wochen als Konsequenz einer Beschwerde des Salzburgers Max Schrems in einem viel beachteten Urteil für ungültig erklärt. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass private Nutzerdaten in den USA nicht ausreichend vor behördlichem Zugriff geschützt seien.

(S E R V I C E - http://ec.europa.eu/justice/data-protection/international-transfers/ transfer/index_en.htm )