Mordprozess in Linz 2 - Trotz 3,2 Promille zurechnungsfähig
Linz (APA) - Nach den Eröffnungsplädoyers und der Aussage des Angeklagten waren die Zeugen und die Sachverständigen am Wort. Der Bruder des ...
Linz (APA) - Nach den Eröffnungsplädoyers und der Aussage des Angeklagten waren die Zeugen und die Sachverständigen am Wort. Der Bruder des Opfers, der auch die Tote gefunden hatte, schilderte, wie er von dem Kapitalverbrechen erfahren hatte.
So habe er in der Früh eine SMS erhalten: „Ich hab deine Schwester ermordet, ich bin ein schlechter Mensch“, gab der Zeuge den Inhalt wieder. „Erzähl keinen Scheiß“, antwortete er noch drauf. Gemeinsam mit seiner Nichte entdeckte er jedoch Stunden später den Leichnam seiner Schwester in deren Wohnung in Traun.
Gerichtsmediziner Johann Haberl hatte die Frage zu klären, ob der Angeklagte im Vollrausch getötet habe. Trotz der errechneten rund 3,2 Promille Blutalkohol sei er als ein alkoholgewöhnter Mensch zur Tatzeit wohl nur „mäßig beeinträchtigt gewesen“, wie auch der Beschuldigte schon Haberl gegenüber gesagt hatte.
Psychiaterin Adelheid Kastner kam in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass der mutmaßliche Mörder zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen sei. Dafür spreche der von ihm „chronologisch sinnvoll dargestellte Ablauf des Hergangs „. Auch finde sich „nirgends in seiner Schilderung eine tief greifende Bewusstseinsstörung“.