Parteifinanzen: Rechnungshof sieht Kritik am Gesetz bestätigt

Wien (APA) - Der Rechnungshof sieht durch die Entscheidung des „Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat“ (UPTS) seine Kritik am Parteiengese...

Wien (APA) - Der Rechnungshof sieht durch die Entscheidung des „Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat“ (UPTS) seine Kritik am Parteiengesetz bestätigt. „Damit wird einmal mehr der dringende Novellierungsbedarf des Parteiengesetzes belegt“, sagte eine Sprecherin am Freitag. Denn der Rechnungshof habe bereits mehrmals Kritik an den mangelnden Einschau- und Prüfrechten bei den Parteien geübt.

Der Senat hat ein Verfahren gegen die FPÖ wegen mutmaßlich unzulässiger Wahlwerbung des Parlamentsklubs eingestellt, weil der Rechnungshof keine Anhaltspunkte dafür im Rechenschaftsbericht der Partei (wo die Klubfinanzen gar nicht enthalten sind, Anm.) finden konnte. Auf APA-Anfrage hieß es dazu im Rechnungshof, man habe bereits kritisiert, dass man bei den Parteien auf die Kontrolle der ziffernmäßigen Richtigkeit der Rechenschaftsberichte beschränkt sei.

Theoretisch möglich wäre freilich die Prüfung der Parlamentsklubs. Die letzte derartige Prüfung hat der Rechnungshof Ende der 1990er Jahre durchgeführt. Dass die Klubs seither nicht erneut unter die Lupe genommen wurden, begründete man am Freitag mit dem mangelnden „Transparenzmehrwert“. Prüfen könne man nämlich nur die Verwendung der staatlichen Fördergelder, nicht aber die gesamten Klubfinanzen, die u.a. auch aus den Mandatsabgaben der Abgeordneten gespeist werden.