Woran man im Todesfall des Partners zuletzt denkt
Das Auto eines Verstorbenen müsste mit dem Zeitpunkt seines Todes eigentlich stehen bleiben – selbst wenn es die Familienkutsche ist.
Von Gabriele Starck
Innsbruck –Ein Todesfall in der Familie bedeutet nicht nur großen Schmerz, sondern auch viel Bürokratie. Urkunden müssen besorgt, Versicherungen ab-, Verwitwetenpensionen an- und Abos umgemeldet werden. Doch da lauern auch Fallstricke, an die man im Trauerfall wohl zuletzt denkt, es aber eigentlich sehr schnell tun sollte. Dazu gehört das gemeinsam genutzte Auto.
Gleich aus mehreren Gründen müsste es streng genommen stehen gelassen werden, sollte es vom Verstorbenen gekauft und auf ihn zugelassen sein – und das ab dem Zeitpunkt von dessen Tod. „Das Fahrzeug geht im Moment des Todes in die Verlassenschaft über“, sagt Anja Gruber, Leiterin der Rechts- und Versicherungsabteilung beim ÖAMTC Tirol. Da die Benutzung des Autos den Wert mindere, werde auch die Verlassenschaft geschmälert, erklärt Gruber den Hintergrund des Erbrechts. Deshalb ist es empfehlenswert, sich mit dem zuständigen Notar in Verbindung zu setzen. Dieser könne für eine Freigabe sorgen.
Dramatischer als die Schmälerung des Erbes könnten allerdings versicherungstechnische Fragen werden. Denn eigentlich endet auch die Polizze mit dem Tod.
„Wir raten auf jeden Fall, sich mit der Versicherung in Verbindung zu setzen und sich – am besten schriftlich – bestätigen zu lassen, dass weiter Versicherungsschutz besteht“, sagt Martin Oberhammer vom Notariat Schwarz.
Eine schriftliche Bestätigung werde man von seiner Versicherung wohl nicht bekommen, heißt es bei der Sparte Versicherungen der Wirtschaftskammer. Sich sogleich bei der Versicherung zu melden, sei aber sehr wohl sinnvoll. Vorausgesetzt, dass die Prämie bezahlt ist, würden dann jene, die schon bisher regelmäßig mit dem Auto gefahren seien, auch weiterhin Versicherungsschutz genießen.
Vorsicht auch, wenn der Verstorbene Waffen besessen hat. Das sei unverzüglich der Behörde zu melden. Notfalls müssten diese dann sogar von der Polizei abgeholt werden. Sie ins Auto laden und abgeben, ist ohne entsprechende Berechtigungen nicht angebracht.
Eine Checkliste, was im Todesfall alles zu tun und zu bedenken ist, findet sich auch auf www.help.gv.at des Bundeskanzleramts.