Hoteliers-Klage schuf EU-Recht
Von Reinhard Fellner...
Von Reinhard Fellner
Luxemburg, Imst –Dass es auch lohnt, sich gegen einen scheinbar übermächtigen Gegner zu wehren, bewies ein Sölder Hotelier und die Imster Anwältekanzlei Linser. Hatte der Hotelier doch einen Beherbergungsvertrag mit einem Giganten der Reisebranche abgeschlossen. Trotz erbrachter Hotelleistung blieb der in Belgien ansässige Konzern jedoch einen fünfstelligen Betrag schuldig.
Da Einbringungsversuche scheiterten, brachte der Hotelier beim Bezirksgericht für Handelssachen in Wien Klage in Form des Europäischen Zahlungsbefehls ein. Der Reisekonzern ließ darauf aber die 30-tägige Einspruchsfrist verstreichen und wurde EU-weit vollstreckbar zahlungspflichtig.
Darauf beantragte der Konzern die Aufhebung des Zahlungsbefehls, da Österreich laut Geschäftsbedingungen gar nicht Gerichtsstandort und man überrumpelt worden sei. Die Anwälte Christian und Peter Linser hielten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) dagegen und argumentierten, dass so ein Vorgehen für den Konzern ja einer zweiten Einspruchsmöglichkeit nach Fristablauf gleichkäme.
Sie schufen damit ein Leitjudikat zum Thema EU-Zahlungsbefehl, denn der EuGH schloss sich den Imstern vollinhaltlich an.