Berliner Senat: Familie von Mohamed kann in Deutschland bleiben

Berlin (APA/dpa) - Die Familie des ermordeten Berliner Flüchtlingskind Mohamed darf aus humanitären Gründen in Deutschland bleiben. Berlins ...

Berlin (APA/dpa) - Die Familie des ermordeten Berliner Flüchtlingskind Mohamed darf aus humanitären Gründen in Deutschland bleiben. Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) sicherte am Freitag zu, er werde ihren Aufenthalt genehmigen, weil es sich um einen „extremen Härtefall“ handle. „Ich setze mich dafür ein, dass Mohameds Familie in Berlin bleiben darf“, betonte Henkel.

Die Mutter und der Stiefvater sollten einen entsprechenden Antrag bei der Härtefallkommission stellen. Zur Begründung teilte Henkel mit: „Die Mutter soll am Grab ihres Sohnes trauern können.“ Die aus Bosnien stammende Familie - die Mutter, die Kinder und der Stiefvater - lebt seit etwa einem Jahr in Deutschland. Bisher galt der Status einer sogenannten Duldung bis zum 7. Dezember. Eine Duldung ist in Deutschland eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländern. Wird sie nicht verlängert, müssen die Menschen das Land verlassen.

In dem geplanten Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder des vierjährigen Buben wird seine Mutter als Nebenklägerin auftreten. Mohamed war am 1. Oktober vor dem für Flüchtlinge zuständigen Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) entführt worden. Sein mutmaßlicher Mörder aus Brandenburg hatte gestanden, das Kind einen Tag später nach sexuellem Missbrauch in seiner Wohnung umgebracht zu haben. Der 32-jährige Tatverdächtige hatte auch gestanden, den sechsjährigen Elias aus Potsdam getötet zu haben.