Angeklagter hielt sich im Linzer Mordprozess für „schlechten Mensch“
Linz (APA) - Ein 35-Jähriger, der im Mai seine Lebensgefährtin in deren Wohnung in Traun (Bezirk Linz-Land) erdrosselt und ihren Hund erstoc...
Linz (APA) - Ein 35-Jähriger, der im Mai seine Lebensgefährtin in deren Wohnung in Traun (Bezirk Linz-Land) erdrosselt und ihren Hund erstochen haben soll, ist am Freitag wegen Morders im Landesgericht Linz zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Die Verteidigung hatte auf Tötung im Affekt plädiert, worauf eine Haftstrafe von fünf bis zehn Jahre steht.
Der Angeklagte hatte schon in seiner ersten Einvernahme bei der Polizei ein umfassendes Geständnis abgelegt und somit „wesentlich zur Wahrheitsfindung in dem Mordfall beigetragen“, betonte Verteidiger Andreas Mauhart vor den Geschworenen. Auch beim Prozess zeigte sich sein Mandant reumütig und entschuldigte sich bei der Familie des Opfers für seine Tat. Dies wertete die Vorsitzende Richterin Petra Oberhuber auch mildernd für das Strafmaß. Dennoch überwogen die Schwere der Tat sowie die vier Vorstrafen des Angeklagten. Vier Stunden hatten die Geschworenen getagt, um mit sechs zu zwei Stimmen den 35-Jährigen des Mordes für schuldig zu sprechen.
Nach einer durchzechten Nacht und einem heftigen Streit hatte er gegen sechs Uhr seine Lebensgefährtin erst mit einem Hundehalsband bis zur Bewusstlosigkeit stranguliert und danach bis zum Tod mit einer Hundeleine erdrosselt. Danach sei er erschöpft neben der Toten - Kopf an Kopf - am Boden eingeschlafen. Als er gegen Mittag aufwachte, trug er den Leichnam ins Bett, erstach den Hund der Lebensgefährtin und flüchtete mit dem Zug nach Prag, schilderte er detailliert die Tat. Erst dann habe er realisiert, was er getan habe. Er telefonierte vom Handy mit Verwandten, verschickte SMS und postete auf Facebook über sein Verbrechen.
Eine solche Mail hatte auch der Bruder des Opfers erhalten: „Ich hab deine Schwester ermordet, ich bin ein schlechter Mensch“, gab er als Zeuge dem Gericht den Inhalt wieder. „Erzähl keinen Scheiß“, habe er noch darauf geantwortet. Gemeinsam mit seiner Nichte entdeckte er jedoch Stunden später den Leichnam der Schwester. Knapp eine Woche später stellte sich der mutmaßliche Mörder in Prag in der österreichischen Botschaft.
Es war nicht das erste Mal, dass er gegenüber seiner Freundin handgreiflich geworden war. Weil er ihr das Nasenbein gebrochen hatte, wurde er bereits zu vier Monaten bedingt verurteilt. „Übermäßiger Alkohol- und Drogenkonsum, ein hohes Aggressionspotenzial und ein impulsiver Charakter“, diese Mischung führte für Staatsanwalt Reinhard Steiner letztendlich zur Tat. Keineswegs habe der gelernte Schlosser aus einer „allgemein begreiflichen Gemütsbewegung“ heraus sein Opfer erdrosselt, wie dies jedoch der Verteidiger darstellte.
Die seit Jahren konfliktträchtige Beziehung und der Streit in jener Nacht hätten seinen Mandanten so wütend gemacht, dass er im Affekt gehandelt habe. Als die Lebensgefährtin dann noch zu ihm gemeint habe, „wenn ich nichts mehr sagen darf, brauch ich eh nicht mehr leben“, habe sich bei dem Angeklagten „der Schalter umgelegt“, begründete Mauhart, warum es sich „nur“ um Tötung gehandelt habe.
Zurechnungsfähig sei er aber sehr wohl gewesen, attestierte Psychiaterin Adelheid Kastner dem Angeklagten in ihrem Gutachten. Dafür spreche etwa der von ihm „chronologisch sinnvoll dargestellte Ablauf“ des Hergangs. Auch dürfte er nicht im Vollrausch gemordet haben, erklärte Gerichtsmediziner Johann Haberl. Denn trotz der errechneten 3,2 Promille Blutalkohol sei eine an Alkohol gewöhnte Person nur mäßig beeinträchtigt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Verteidiger und Staatsanwalt gaben nach dem Schuldspruch keine Erklärung ab.