Nationalrat: Die Plenarwoche 2 - Bestbieter-Prinzip wird gestärkt

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Wien (APA) - 7. BESTBIETER

Mit einer Reform des Vergaberechts wird der Weg vom Billigst- zum Bestbieter-Prinzip eingeschlagen. Konkret wird im Bundesvergabegesetz das „Bestangebotsprinzip“ als Zuschlagsprinzip für bestimmte Auftragskonstellationen verankert. So muss etwa bei Bauaufträgen mit einem geschätzten Auftragswert von mehr als einer Million Euro, bei geistigen Dienstleistungen und bei der Durchführung von Verhandlungsverfahren aufgrund einer schwierigen vorherigen Preisabschätzung das „technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot“ - und nicht das Angebot mit dem niedrigsten Preis - ausgewählt werden. Sämtliche Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung bzw. Reihung sind im Sinne der Transparenz bereits in den Ausschreibungsunterlagen anzugeben. Berücksichtigt werden können auch soziale Kriterien.

Um die Weitergabe von Auftragsteilen an unseriöse Subunternehmen zu unterbinden und dem Auftraggeber die Kontrolle zu erleichtern, sind die Bieter künftig grundsätzlich angehalten, alle in den Auftrag involvierten Subunternehmen bereits im Angebot bekannt zu geben. Ein späterer Wechsel in der Subunternehmerkette im Zuge der Vertragsausführung ist nur noch aus sachlichen Gründen und mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber selbst ist künftig verpflichtet, vor der Vergabe nicht nur wie bisher Auskünfte aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Finanzministeriums sondern auch aus der Verwaltungsstrafevidenz des von der Wiener Gebietskrankenkasse geführten Kompetenzzentrums zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping einzuholen.

Um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern, wird in Reaktion auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs klargestellt, dass auch bei Auftragsvergaben im Oberschwellenbereich, also bei größeren Aufträgen, für die Wahl des Vergabeverfahrens der geschätzte Auftragswert der jeweiligen „Kleinlose“ gilt, wenn der Auftrag gesplittet wird. Das ermöglicht etwa die direkte Vergabe von Teilleistungen bei umfangreicheren Bauprojekten wie z.B. Installateursarbeiten.

8. PROPORZ

Die Grünen wollen eine gesetzliche Bestimmung, mit der der Zwang zur verhältnismäßigen Vertretung aller gewählten Parteien im Wiener Stadtsenat aufgehoben wird.

9. ENQUETE DEMOKRATIE

Die Opposition will die Behandlung ihres Minderheitenberichts zur Demokratiereform. Kern dieses Reports ist die Enttäuschung darüber, dass es durch den Widerstand der Koalition zu keiner wesentlichen Stärkung der Volksgesetzgebung kommen soll. Konkret hätte man sich gewünscht, dass über erfolgreiche Volksbegehren zwingend eine Volksbefragung durchgeführt werden müsste, wenn der Gesetzgeber die Initiative nicht wie gewünscht umsetzt.