Hypo-Strafprozess - Grigg: „Grundstückspreis war beeindruckend“

Wien/Klagenfurt (APA) - Siegfried Grigg hat am Dienstag als Zeuge im Hypo-Strafprozess zum Projekt Jakljan ausgesagt. Ex-Hypo-Vorstand Günte...

Wien/Klagenfurt (APA) - Siegfried Grigg hat am Dienstag als Zeuge im Hypo-Strafprozess zum Projekt Jakljan ausgesagt. Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger wird Untreue wegen eines faulen Kredits für ein letztlich nicht zustande gekommenes Tourismusprojekt in Kroatien vorgeworfen. Grigg, kurzzeitig selbst Hypo-Vorstandschef nach Wolfgang Kulterer, befürwortete den Deal vor allem wegen des günstigen Quadratmeterpreises.

Grigg, er war 2005 Hypo-Aufsichtsrat, meinte: „Der Kaufpreis war beeindruckend, unter 100 Euro pro Quadratmeter. Der Kauf der Insel zu diesem Preis war kein nennenswertes Risiko.“ Da brauche er kein Schätzwertgutachten, damit er dem Deal als Aufsichtsrat zustimmt. Allerdings hätte es für die Hypo auch keinen Unterschied gemacht, wenn der Aufsichtsrat den Kredit abgelehnt hätte, da der Vorstand eine Garantie an den Unternehmer und VIP-Kunden Goran Strok bereits vergeben hatte. Informationen über Bonität und Eigenkapital hätte Grigg aus den Unterlagen und mündlichen Informationen des Vorstands bezogen, sagte er. Staatsanwalt Norbert Ladinig: „Aus diesen Unterlagen entnehme ich aber, dass gar keine Bonität da war, weil alles fremdfinanziert war.“

Dass der Verkäufer, Serbien, gar nicht grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft gewesen sei, habe der Vorstand schon gewusst - darüber gebe es einen Aktenvermerk - dem Aufsichtsrat, der den Kredit nachträglich genehmigte, sei diese Information aber vorenthalten worden, sagte Grigg. Wenn das bekannt gewesen wäre, hätte er nicht zugestimmt.

Grigg stellte generell infrage, dass der Hypo durch den Deal ein Schaden entstanden sei. „Nach dem Verkauf der Immobilien und der Gruppe an eine russische Investorenfamilie hat die Bank Strok letztlich noch 9 Mio. Euro ausgezahlt.“ Er gehe davon aus, dass die Bank das erst getan habe, nachdem alle Schulden beglichen waren. Strok habe das in einem Zivilverfahren gesagt. Hypo-Anwalt Leo Grötschnig widersprach dieser Aussage und sprach von einer „Nebelbombe“. Ein bereits bewerteter Kredit sei verkauft worden, an Strok sei von der Hypo gar kein Geld gezahlt worden.

Grigg erklärte auch, dass es ein „Sonderpouvoir“ des Vorstands als Ganzes gegeben habe, wonach er bestehenden Kunden eine Ausweitung des Obligos um bis zu zehn Prozent ohne vorherige Genehmigung durch Kreditausschuss bzw. Aufsichtsrat gewähren konnte. Damit wäre durch die vorzeitige Genehmigung des Kredits vor Befassung der Aufsichtsgremien keine Kompetenzüberschreitung gegeben. Richterin Ute Lambauer legte Grigg die Geschäftsordnung, wo sich die Bestimmung seiner Aussage nach finde, vor. Grigg blätterte, es gelang ihm jedoch nicht, die entsprechende Passage zu nennen und meinte, es könne sein, dass sich diese erst in einer späteren Fassung finde. Grigg war von August 2006 bis April 2007 Vorstandschef der Hypo. Er habe das Sonderpouvoir aber nicht gelebt, weil er für Kreditvergaben nicht zuständig gewesen sei.

Nach Grigg sagte ein Ex-Hypo-Mitarbeiter aus, der den Kreditfall Jakljan kurzfristig betreut hatte. Er hatte eine Bietergarantie auf Kroatisch unterzeichnet, obwohl er die Sprache nicht spricht. Der Mitarbeiter sagte, dass Striedinger bei „VIP VIP VIP-Kunden“ wie Strok keine Zweifel geduldet hätte, sonst drohten Mobbing und Jobverlust. Auf die Fragen der Richterin nach Unterlagen und näheren Umständen antwortete der Zeuge oft spärlich oder nur mit Schweigen. Wurde ein Grundbuchsauszug eingeholt? Gab es Sicherheiten? Der Deal musste rasch durchgezogen werden, meinte er zögerlich. Dass zeitgleich eine zweite Bietergarantie für eine andere Firma ausgestellt wurde, habe er auch nicht gewusst. Staatsanwalt Ladinig reagierte ob der angeblichen Wissenslücken hörbar ungehalten: „Wenn ich Ihnen zuhöre, habe ich den Eindruck, dass Sie überhaupt nicht wussten, was Sie da getan haben!“

Nach der Befragung des Zeugen wurde der Prozess vertagt. Am Mittwoch soll weiter verhandelt werden.

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