Von Wein bis Avocado: Neue Regeln für israelische Siedlerprodukte
Brüssel (APA/dpa) - Von der neuen EU-Kennzeichnungspflicht für Produkte aus israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebie...
Brüssel (APA/dpa) - Von der neuen EU-Kennzeichnungspflicht für Produkte aus israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten sind außer frischen Früchten und Gemüse vor allem Wein, Honig, Eier, Olivenöl und Geflügel betroffen.
Hinzu kommen kosmetische Produkte, nicht aber zum Beispiel die meisten Industrieprodukte und verarbeiteten Lebensmittel. Bei letzteren bleibt es den einzelnen EU-Staaten überlassen, ob sie Herkunftsangaben verlangen.
Auf den von der Kennzeichnungspflicht betroffenen Produkten muss künftig eindeutig vermerkt sein, dass sie aus einer Siedlung kommen. Eine Herkunftsbezeichnung wie „Produkt aus dem Westjordanland“ wäre für ein Siedlererzeugnis unzulässig.
Ob die Kennzeichnungspflicht von Exporteuren und Händlern korrekt umgesetzt wird, müssen die EU-Mitgliedstaaten kontrollieren. Wenn sie dabei schlampen, kann die EU-Kommission ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren einleiten.