Abberufung von Meinl-Bank-Chef - FMA hat neuen Bescheid ausgestellt
Wien (APA) - Nach dem gestrigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zur Absetzung von Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl hat die Fin...
Wien (APA) - Nach dem gestrigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zur Absetzung von Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) heute bereits einen neuen Bescheid ausgestellt. Die FMA hatte Weinzierl im Juli abberufen, musste aber einen überarbeiteten Bescheid ausstellen, entschied gestern das BVwG.
Die FMA hat den Meinl-Chef nun binnen eines Monats per Bescheid abberufen. Ihm werden die Verletzung organisationsrechtlicher Vorschriften und mangelnde Geldwäscheprävention angelastet. Die Juristen der Meinl Bank arbeiten nun an entsprechenden Rechtsmitteln - unter anderem Einspruch und aufschiebende Wirkung - um die Abberufung erneut zu verhindern. „Nach mehrmaligen Versuchen mit der FMA, konstruktive Lösungen zu finden, kommt die Aktion der FMA einer persönlichen Vendetta unter Ausnutzung staatlicher Mittel gleich“, kritisierte der Meinl-Bankchef am Freitagabend in einer Aussendung.
Die FMA warf den Meinl-Bank-Vorständen in ihrem umfangreichen Bescheid vom 24. Juli unter anderem „bilanziellen Blindflug“ vor. Sie hätten wesentliche Vorschriften verletzt, der Behörde irreführende Informationen über wichtige Kennzahlen geliefert. Im Bescheid ist etwa von einem „gravierenden Fehler bei der Berechnung der anrechenbaren Eigenmittel der Bank“ sowie „schwerwiegendem Versagen der internen Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren“ die Rede. In dem am Freitag zugestellten Bescheid sind neben den alten Kritikpunkten die Mängel in der Geldwäscheprävention detailliert aufgelistet.
~ WEB http://www.meinlbank.com ~ APA571 2015-11-13/19:11